Druckschrift 
Kloster und Gymnasium Antonianum der Franziskaner zu Geseke
Entstehung
Seite
90
Einzelbild herunterladen
 

90 GYMNASIUM

Geseke zu einem Hauptgymnasium des Herzogtums im Jahre1783 noch sehr lobend über die Lehrtätigkeit der sächsischenFranziskaner geäußert hatte 1 ), betont nämlich in einer Eingabean den Kurfürsten die Notwendigkeit der Rivalität unter Ordens-leuten zur Blüte ihrer Studienanstalten und beklagt, daß dieseRivalität unter den Mönchen in Westfalen eine Ausnahme sei 2 ).„Bettelmönche", sagt er, „werden gegen ihres gleichen rivali-sieren, gegen Abteien aber erlaubt ihnen die Nahrungspolitiknicht so zu handeln; diese schonen sie auf alle Art und er-lauben sich nie, wenn deren Lehren noch so verderbt wären,da wider zu reden oder bei der Landobrigkeit Anzeige davonzu tun, aus der natürlichen Furcht, daß dieses ihnen den Ter-min schmälere. Diesen Satz bestärkt auch die Erfahrung: Esist mir schon oft vorgekommen, daß die Briloner und GesekerMönche sich untereinander bei mir verklagt haben, aber noch niehaben sie Klagen wider die Abtei Wedinghausen angebracht."In demselben Gutachten befürwortet Freiherr von Spiegel,zugunsten der Arnsberger Studienanstalt die Gymnasien zuBrilon und Geseke auf drei Klassen zu reduzieren :1 ). In einer„kurzen Übersicht des Kirchen-, Schul- und Armen-WesensHerzogtums 1 Westfalen" ') wird geklagt, daß die vier Gymnasiendes Landes nicht den Erwartungen entsprechen, die man vondenselben zu haben berechtigt ist. Die beiden Umstände, daßdas Lehramt den Ordensleuten anvertraut ist, und daß derGymnasien zu viele im Lande sind, enthalten den Grund ihrermangelhaften Verfassung. Ein Mönch kann nur Mönche bildenund wird daher selten ein guter Lehrer . . . Den Gymnasienkann nur Verminderung derselben und Entfernung- der Mönchevon den Lehrstühlen aufhelfen. Eine andere Eingabe aus derFeder des geheimen Referendars Vrede, die durch den Regie-rungsdirektor v. Krolmann „an die hochfürstlich hessische ... Ge-neralkommission" abgeschickt wurde, wünscht sogar, daß die„Mendikantenklöster aus der Reihe der Wesen vertilgt werden",denn sie können nicht einmal „freimütige Religionslehrer sein,

') Meister 228. ') SAM Herzogtum Westfalen X 3<l lol. 10H.

3 ) Ebd. lol. 12v.

') Ebd., Regierung zu Arnsberg. Tit. VII Sect. II D 17 lol. 27»'.