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Kloster und Gymnasium Antonianum der Franziskaner zu Geseke
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84 GYMNASIUM

künfte so geschmälert, daß die notwendige Summe für dasMagisterium einstweilen nicht herauszuschlagen war. DieserAusfall wurde durch vier andere kleinere Stiftungen l ) wett-gemacht. Es handelt sich um die Gerhard Rumpsche Stiftung,ferner um eine Stiftung der Landstände des Herzogtums, desfrüheren Bürgermeisters Johann Heinrich Nolten und der WitweJohann Richters. Die endgültige Übereinkunft zwischen Stadtund Provinz vom Jahre 1733 wurde in drei Originalurkunden fürdas Provinz-, Konvents- und Stadtarchiv ausgefertigt -'). EinOriginal hat sich im Stiftskirchenarchiv zu Geseke erhalten undwurde von Meyer veröffentlicht 3 ). Die Stadt verpflichtet sich,jährlich zum Feste des hl. Erzengels Michael für die fünf Ma-gistri 125 Taler dem Syndikus des Klosters auszuzahlen; fallsdiese Summe sich nicht aus der Bertramschen Fundation ziehenläßt, soll die Stadt die fehlende Summe zuschießen. Wennspäter aus den zu 4 % zu verzinsenden Kapitalien der Bertram-schen wie der vorhin erwähnten Rumpschen Stiftung sich Über-schüsse ergeben, hat die Stadt das Recht, sich daraus für dievielleicht ausgelegte Summe schadlos zu halten, hat aberdarüber dem Konvent Rechnung zu legen. Weitere Überschüssedieser Stiftungen sollen zu einem Kapital zu Gunsten der Schulenfür schlechte Zeiten aufgesammelt werden, und wenn „keineabzuziehenden Kosten mehr nötig seyn werden", soll jederjährliche Überschuß über die 125 Taler dem Kloster gegebenwerden; für den Fall, daß „gegen alles vermuten und Hoff-nung" der Unterricht aufhört, sollen die Patres doch auf Grundtestamentarischer Disposition die Einkünfte der BertramschenFundation beziehen. Dagegen verpflichtet sich die Provinz-leitung, daß sie als Magistri „gelahrte, andächtige und sonst zurinformation tüchtige Patres Professores zur Direktion derenSchulen" schicken wolle.

Leider wurden die von der Stadt in diesem Vertrag feier-lich übernommenen Verpflichtungen nicht geleistet, und nachdieser Seite ist die Geschichte des Gymnasiums zu Gesekeeine fast ununterbrochene Kette unerbaulicher Streitigkeiten,

') Meyer, Erinnerung 14. ■) Acta cap. I 609.

:l ) Meyer, Erinnerung 14—17.