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Volkes in Gebildete und Ungebildete -vertiefend weiter; undwährend früher das Gesamtvolk an der einheitlichen KulturAnteil nahm, wurde durch jene einseitige Gelehrtenbildung nurdie eine Schicht zum Träger der modernen Kultur gemacht l ).
So lag das Volksschulwesen noch bis tief in die zweiteHälfte des achtzehnten Jahrhunderts hinein in den Windeln,und im Herzogtum Westfalen kam erst mit der einschneidendenSchulreform unter den beiden letzten tatkräftigen Kurfürstenvon Köln vor allem durch Errichtung von Normalschulen unterder Tätigkeit der arnsbergischen Schulkommission eine gründ-liche und nachhaltige Besserung.
Selbst im Zeitalter Friedrichs des Großen, in dem „dasInteresse für die Hebung der Volksbildung . . . fast eine Mode-erscheinung geworden war" -), wurde trotz der sich so protziggebärdenden Aufklärung kaum ein kleiner Schritt nach dieserSeite vorwärts getan. Und Friedrich der Große selbst, derfreilich deutscher Bildung und deutscher Kultur vollständigfern stand, gab noch den Befehl, die Schullehrerstellen mitausgedienten Invaliden zu besetzen, weil „die Leute meritieren,untergebracht zu werden, da sie Leben und Gesundheit für dasVaterland gewagt haben" :! )- Der König war nämlich der An-sicht, es sei auf dem platten Lande genug, „wenn sie ein bischenlesen und schreiben lernen; wissen sie aber zu viel, so laufensie in die Städte und wollen Sekretärs und so was werden" J ).
Schulzwang war natürlich ganz unbekannt; vom HochstiftPaderborn heißt es in einem Bericht, daß die meisten Kinderdes Landvolks „von der zartesten Jugend an erst die Gänse,dann Ziegen und Rindvieh und endlich auch die Pferde hüten"müssen, während Schuster, Schneider, Dorfmusikanten und der-gleichen . . . nicht selten ihre „Leisten, Nadeln und Fiedelbogen"im Stich ließen, um das Schulmeisteramt anzutreten 5 ). Auchim Herzogtum Westfalen vertauschten Handwerker und Feld-arbeiter im Winter ihr Werkzeug mit dem Birkenzepter (l ). Ineinem vom 6. März 1658 datierten gedruckten Visitationsrezeßwird in Nr. 19 unter Strafe von 12 Soldi verboten, vor der
') Paulsen I * 434 ff.; 449. 2 ) Naarmafin 1. 3 ) Ebd. 5.
4 ) Paulsen II 2 68. 6 ) Naarmann 6. ,r ) Ebd. 7; Meister 226ff.