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Kloster und Gymnasium Antonianum der Franziskaner zu Geseke
Entstehung
Seite
61
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WIRKSAMKEIT UND WIRTSCHAFTLICHE LAGE 61

Taler und 68 Scheffel Gerste zu 28 Taler 12 Groschen ge-rechnet; zu Ostern 1735 waren es 72 Scheffel Roggen, denScheffel zu 18 Groschen im Werte von 18 Talern, und 72Scheffel Gerste, den Scheffel zu 15 Groschen im Werte von30 Talern. Im Jahre 1773 empfing das Kloster von der Stadt4257» Pfund Schaf- und Rindfleisch, 21 Pfund zu 1 Taler ge-rechnet im Werte von 20 Talern 8 Groschen und 3 Schillingen;ferner einen halben Ohm Branntwein im Werte von '7 Talernund 18 Groschen 1 ).

Auf Grund der fast lückenlos erhaltenen Jahresbilanzen,die im sogenannten Status des Hauses zur Prüfung an dieProvinzkapitel eingereicht werden mußten 2 ), ergibt sich fol-gendes Gesamtbild der wirtschaftlichen Lage unseres Klosters.Das Budget erscheint stets so balanziert, daß die gut bürger-liche Lebenshaltung des Hauses gesichert war, Schulden ver-mieden wurden (es sind tatsächlich fast niemals Schulden vomKloster kontrahiert worden), und, wenn möglich, stets eineSumme für unvorhergesehene Ausgaben in der Kasse blieb.Diese Summe war übrigens im Verhältnis zur Ökonomie desgroßen Hauses recht unbedeutend, so daß unser Kloster denTraditionen eines echten Mendikantenklosters von der Gründungbis zu seiner Aufhebung getreu geblieben ist. Nur ganz seltenzwang die Notlage des Hauses zum Appell an die Provinz; insolchen Fällen bestimmte das Kapitel je nach Ausfall des ein-geschickten Status finanziell besser gestellte Konvente, durcheine genau fixierte Summe der Not abzuhelfen :! ). Bekanntlichist den Franziskanern jede rechtliche Vertretung irgendwelcherAnsprüche und vor allem die Verwaltung flüssiger oder fest-liegender Kapitalien auf Grund ihrer Regel verboten, weil diefranziskanische Armut ihrem Wesen nach jeden Rechtstitel unddamit jeden Rechtsanspruch ausschließt und den Franziskanerals wirklich Armen trotz der auf Grund seiner Arbeit erwor-

') Akten Nr. 1 Bl. 220 (148) 217 (93).

-) Vgl. das strenge Statut in Statuta 1735 39.

a ) Acta cap. I 167 206 345, II 64. Es handelt sich um die Jahre 1699,1702, 1715 und 1786 und zwar jedesmal um eine Beisteuer zum Klosterbauoder zur Reparatur des Hauses.