WIRKSAMKRIT UND WIRTSCHAFTLICHE LAGE 45
ordentlich interessant und zeigen meines Erachtens, daß indem Studienbetrieb der Provinz reges Leben und wissenschaft-licher Ernst herrschten, weil er sich nicht unfruchtbar auf eineund damit notwendig einseitige Richtung festlegen ließ. DenLektoren wird nämlich eine gewisse Nichtachtung l ) des vorhinerwähnten Generalstatuts vorgeworfen, nach dem die Grund-lage des Unterrichts die Philosophie und Theologie des DunsScotus sein sollte. Vor allem werden bezeichnender Weisedie jüngeren Lektoren der Philosophie ermahnt, „nicht ge-scheiter sein zu wollen als notwendig sei", indem sie stattder gut begründeten Ansichten der skotistischen Schule neuewissenschaftliche Ansichten in die Schulen der Provinz ein-zuführen gedächten.
Es berührt ferner wohltuend und zeugt von der klaren Einsichtin die Unfruchtbarkeit rein negativer Kritik im Studienbetrieb,wenn weiter den Lektoren der treffliche Beschluß der General-kapitel von Rom (1651) und von Mailand (1729) als bindendunter Androhung sofortiger Absetzung eingeschärft wird, beiihren Kontroversen nicht in absprechender Weise vor allem zurthomistischen Schule Stellung zu nehmen 2 ).
Auf dem Nationalkonzil zu Brühl im Jahre 1725 war denLektoren eingeschärft worden, die Lehre des Skotus und Bona-ventura zur Grundlage ihrer Vorlesungen zu machen, um aufsolche Weise die alten Traditionen der Franziskanerschule zupflegen und weiter zu führen •"').
Überhaupt haben die Oberen in selbstverständiger Pflichtund in der deutlichen Erkenntnis der ausschlaggebenden Wichtig-keit einer gediegenen wissenschaftlichen Ausbildung der jungenOrdensleute mit ängstlicher Sorgfalt über den Studienbetriebgewacht, und wenn es nötig schien, wurde den Lektoren selbstunter Androhung der Amtsenthebung bestimmte Methoden vor-geschrieben. So verpflichtete das Provinzkapitel im Jahre 1763in einer freilich etwas zu ängstlichen Sorge um die Orthodoxieder Dozenten, die sententia minus probabilis abzulehnen undstets der sententia magis probabilis zu folgen.
') „. . . Accuratior deinceps inculcatur observantia staluti generalisEbd. 54. *) Ebd. 53. ') Acta cap. I 529.