38 WIRKSAMKEIT UND WIRTSCHAFTLICHE LAGE
Barockinneneinrichtung. Im Jahre 1722 überschrieb er alsDotation für den in der Kapelle zu haltenden Gottesdienst eineReihe von Gütern und ein bei der Stadt Geseke stehendesKapital von 1350 Talern auf das Kloster der Franziskaner, diedafür nach der Intention des Stifters eine tägliche Messe lesen,an seinem Sterbetag ein Anniversarium und am Feste MariaHeimsuchung mit ihren Studenten eine feierliche Prozession zurKapelle halten sollten. Weil aber feste und dem Kloster rechtlichzufließende Einkünfte dem Wesen des Franziskanerordens wider-streiten, veraulaßten die Franziskaner den Stifter, das Dominiumdem adligen Damenstifte in Geseke zu übertragen, das danndie jährlichen Zinsen als Almosen dem geistlichen Vater desKlosters überweisen ließ.
Das Verhältnis zur Pfarrgeistlichkeit, auch ein notwendigesErfordernis für gedeihliche Wirksamkeit, scheint recht gut gewesenzu sein. Lange Zeit, und zwar noch vor dem Neubau desKlosters, versah der Pastor Jodocus Koppenradt von der Cyriacus-kirche im Kloster das Amt eines geistlichen Vaters, das ihn innahe Beziehungen zum Kloster brachte. Außerdem erwähntgelegentlich ein Chronist, daß das Kloster in beiden Pfarrkirchenbestimmte Aushilfen leistete, ein Beweis, daß wohl von sehender Pfarrgeistlichkeit keine sacra invidia vorlag. Auch vonseiten des Klosters kam man berechtigten Wünschen der Pfarr-geistlichkeit bereitwilligst entgegen. Als im Jahre 1687 derPfarrer an das Provinzkapitel den Antrag stellte, daß der Gottes-dienst in der Klosterkirche an Sonn- und Festtagen im Interessedes Pfarrgottesdienstes vor 8 Uhr beendigt sein möchte, daßeine für 9 Uhr angesetzte Messe eine Stunde später unddie Vormittagspredigt aus demselben Grunde nachmittags ge-halten werden möchten, gab das Kapitel ohne jede Diskussionseine Zustimmung x ). Aus späterer Zeit melden die Chronikenebenfalls keinen Beitrag zu dem unerbaulichen und fast in allenanderen Städten reichen Kapitel des Streites zwischen Regular-und Säkularklerus.
Naturgemäß blieb die Wirksamkeit des Klosters nicht auf
') Acta cap. I 32 f.