GRÜNDUNG UND NEUBAU 25
lang in recht bescheidenen Verhältnissen und unter vielen Be-schränkungen zu leben und zu arbeiten. Aber schon vier Jahrenach dem Friedensschlüsse, also 1652, kauften sie das demKlostergrundstück anliegende Anwesen, das früher dem unsaus den truchsessischen Wirren her bekannten Johannes Grotegehört hatte. Die aus Garten und Wohnhaus bestehende Be-sitzung, welche den Namen Grotenburg führte, war bei deretwas gewaltsam vorgenommenen Zurückführung Gesekes zumKatholizismus durch Kurfürst Ernst von Bayern konfisziertworden x ). Die Kaufsumme betrug 800 Taler, die Baron Wilhelmvon Westphalen zu Fürstenberg den Patres geschenkt hatte 2 ).
Nebst der an der sogenannten „düsteren Gasse" liegen-den Grotenburg wurden noch zwei andere Häuser gekauft;einige Jahre später kam noch ein Häuschen der Witwe Mar-garetha Olpe hinzu, so daß für das endgültige Klosterterrainsieben Bürgerhäuser fallen mußten 3 ), die alle zur Stadtpfarregehört hatten. Noch in demselben Jahre wurde das angekaufteGrundstück durch den Kurfürsten von allen bürgerlichen Lastenbefreit.
Nun war das Besitztum der Patres sehr vorteilhaft vonallen Seiten geschützt und von anderen Häusern durch öffent-liche Straßen abgeschlossen; Kirche und Kloster waren leichtzu erreichen, und nicht mit Unrecht vergleicht ein Chronist dasGrundstück mit einer Insel 4 ). Es hatte eine solche Ausdehnung,daß neben Kirche und Kloster auch noch genügend Platzfür einen geräumigen Garten übrig blieb. Schon auf demProvinzkapitel vom 14. Oktober 1651 war die Residenz zueinem Konvent erhoben worden, so daß der Obere Sitzund Stimme auf dem Provinzkapitel und damit als Vertreterdes Klosters Einfluß auf die Provinzleitung erhielt'"'). Diese
') Seibertz I 469. Vgl dagegen Richartz 49 Anm. a. (185).
2 ) Liber annot. 10 (20).
:! ) Kampschulte Hs. (50) und Richartz (186) nennen als Kaufjahrirrtümlich das Jahr 1657, denn P. Sylvius, unter dem, wie richtig bemerkt wird,der Ankauf geschah, war Provinzial von 1651—1654, während im Jahre 1657P. Leonard Helm zum dritten Male Provinzial war. Vgl. Compendium 118.
4 ) SAM de Statu Provinciae Saxoniae ante conciliuni ConstantienseMsc. VII 202 Bl. 22. ö ) Status antiquus p. 96 in Catalogus Fratrum.