GRÜNDUNG UND NEUBAU 19
welchem Tumulte drei Personen getötet und verschiedene töd-lich verletzt worden seien; daß die Bewohner Gesekes fernerin ihren Kirchen wie die Heiden gehaust hätten. Der Senatwurde durch diese Rede so erschreckt, daß er kniefällig umVerzeihung bat, die der energische Kurfürst nur unter sehrschweren Bedingungen in Aussicht stellte. So mußte mandie Rädelsführer zur Anzeige bringen, die Schlüssel der Stadtder militärischen Besatzung übergeben, sämtliche Waffen aus-liefern, niemand durfte in Zukunft der vollen und freienAusübung der katholischen Religion ein Hindernis in den Weglegen, und alles Schmähen auf dieselbe und die Katholikensollte bei schwerer Strafe unterbleiben. Es wurde verboten,den neuen „beweibten und abtrünnigen Prädikanten, Kirchen-und Schuldienern . . . noch Geld, noch andere Renten aus-folgen zu lassen" '). Tief einschneidend war auch die letzte,die zwölfte Bedingung, daß bei jeder Ergänzungswahl fürden Magistrat ein kurfürstlicher Rat zugegen sein mußte 2 ).Der Senat nahm die demütigenden Bedingungen ohne jedenWiderspruch an, worauf der Kurfürst am 29. Juni nachRuthen und Arnsberg, um dieselben Maßregeln zu ergreifen,weiterreiste.
. Im Jahre 1590 siegelte Geseke einen Landtagsabschied,in dem sich die Landstädte verpflichteten gegen „jede Neuerungin Sachen unserer heiligen Religion, wieder die christlichenund katholischen Kirchen allgemeine Ordnung" selbst von seitendes Kurfürsten oder seines Kapitels Front zu machen ;; ).
Für die Erhaltung des katholischen Glaubens im Herzog-tum wurden in der Folge alle erforderlichen Maßregeln ge-troffen 4 ); es wurden regelmäßig Visitationen und Sendgerichteangeordnet, ja, die Erlangung des Bürgerrechtes wurde vomBekenntnisse des katholischen Glaubens abhängig gemacht, wieauch die Ämter nur mit zuverlässigen Katholiken besetzt werdensollten "')• In einem gedruckten Visitationsrezeß vom 6. März
') Kleinsorgen III 276.
'-) Seibertz 468f.; Kleinsorgen III 275.
') Kleinsorgen III 375 ff. ') Jacobson 480 f. "') Ebd. 481.
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