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Gesetze über die Erbfolge, Schenkungen und Testamente in Frankreich
Entstehung
Seite
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95Wie geschieht die Anlegung, dieser Gelder?339. Die Anlegung geschieht nach Vorschrift desGeschenkgebers oder Testirers, wenn er die Art derEffecten angezeigt hat, worin sein Vermögen ver-wandelt werden soll. 1067.340. Hat der Testirer darüber keine Vorschrifterlassen; so muß die Anlegung der Gelder darinbestehen, daß 1067.a) Entweder Immobilien dafür angekauft,b) Oder Hypotheken auf Immobilien damit er-worben werden.In wessen Gegenwart und auf wessen Be-treiben muß die in den vorhergehenden Art.vorgeschriebene Anlegung der Gelder geschehen?341. Sie muß geſchehen in Gegenwart und aufBetreiben des zur Vollziehung ernannten Vormun-des. 1068.Auf wessen Betreiben, und wie sollen dieVerordnungen durch Acte unter Lebenden, oderdurch Testament, worin dem Berufenen dieZurückgabe auferlegt ist, öffentlich bekanntgemacht werden?342. Sie sollen öffentlich bekannt gemacht wer-den: 1069.a) Entweder auf Betreiben des Beschwerten,b) Oder des zur Vollziehung ernannten Vormundes.Die