Druckschrift 
Gesetze über die Erbfolge, Schenkungen und Testamente in Frankreich
Entstehung
Seite
93
Einzelbild herunterladen
 

93Muß derjenige; der mit einer Zurückgabebeschwert ist, alle Mobilien und Effecten,welche unter der Verordnung begriffen sind,verkaufen lassen?330. Ja, er muß ſie nach einem öffentlichenAnschlag im Ausrufe verkaufen lassen. 1062.331. Ausgenommen bleiben jedoch diejenigen Ef-fecten, wovon in den beyden folgenden Artikeln Er-wähnung geschieht. 1062.Wie werden der Hausrath (les meublesmeublans) und andere Mobilar=Sachen, welchemit der ausdrücklichen Bedingung, daß sie inNatur aufbewahrt werden sollen, zurückgeliefert?332. Diese Effecten werden in dem Stande zu-rückgeliefert, worin sie sich zur Zeit der Restitutionbefinden. 1063.Wie wird es in Betreff des Viehes undFeldgeräthes bey der Restitution gehalten?333. Vieh und Feldgeräth, welche zur Land-Cultur dienen, werden als Zugehöre betrachtet, dieunter den Schenkungen unter Lebenden oder durchTestamente, welche dieses Land zum Gegenstandehaben, mitbegriffen sind. 1064.334. Der Beschwerte ist nur verbunden, sie ab-schätzen zu lassen, und bey der Restitution einengleichen Werth zu erstatten. 1064.Binnen