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Gesetze über die Erbfolge, Schenkungen und Testamente in Frankreich
Entstehung
Seite
80
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80Müssen sie beym Ablaufe des Sterbejahresdes Testirers über ihre Verwaltung Rechnungablegen?283. Ja. 1031.Geht die Vollmacht des Testaments=Execu-tors auf dessen Erben über?284. Nein. 1032.Was ist Rechtens, wenn es mehrere Testa-ments=Executoren gibt, welche den Auftragangenommen haben?285. In dieſem Falle kann auch einer alleinbey Abgang der übrigen handeln. 1833286. Inzwischen sind sie der Regel nach sammtund sonders (einer für alle und alle für einen)verbunden, über das ihnen anvertraute Mobilar-Vermögen Rechenſchaft zu geben. 1033.287. Eine Ausnahme hievon findet Statt, wennder Testirer ihre Verrichtungen getheilt, und einjeder von ihnen sich auf diejenigen beschränkt habedie ihm angewiesen waren. 1033.Wem fallen die Auslagen zur Last, welcheder Testaments=Executor um die Siegetanzulegen, bey dem Inventarium und derRechnung gehabt hat?288. Alle diese Auslagen und die übrigen, diesich auf die Amts=Verrichtungen des Testaments-Executors beziehen, fallen der Erbschaft zur Last. 1034.Achter