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Gesetze über die Erbfolge, Schenkungen und Testamente in Frankreich
Entstehung
Seite
39
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39In welchem Sinne soll die Schenkung,welche nach der unter dem vorhergehenden Ar-tikel ausgedruckten Form geschehen ist, einzigunwiderruflich seyn?142. Sie soll in dem Sinne einzig unwiderruf-lich seyn, daß der Geber über die in der Schenkungbegriffenen Gegenstände nicht mehr unter einemwohlthätigen Titel verordnen darf. 1083.143. Wobey jedoch die Ausnahme Statt findet,daß er über geringe Summen vergeltungsweise, oderauf eine andere Art verordnen darf. 1083.Unter welcher Bedingung darf eine Schen-kung, die in einem Heyraths=Contracte ge-schieht, zu gleicher Zeit das gegenwärtige undzukünftige Vermögen, ganz oder zum Theilein sich begreifen?144. Unter der Bedingung, daß dem Acte einVerzeichniß angefügt werde, worin die Schulden undLasten des Geschenkgebers verzeichnet sind, wie sieam Tage der Schenkung sich vorfinden. 1084.145. Dann bleibt es dem Geschenknehmer un-benommen, nach dem Tode des Gebers sich an demgegenwärtigen Vermögen zu halten, und auf dieübrigen Güter des Geschenkgebers Verzicht zuthun. 1084.Was