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Gesetze über die Erbfolge, Schenkungen und Testamente in Frankreich
Entstehung
Seite
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34die zu Gunsten einer Ehe gemacht wordensind. 960.123. Ausgenommen sind jedoch die Schenkungen,welche Ascendenten an die Ehegatten, oder welchedie Verehelichten unter sich gemacht haben. 960.Hat dieser Widerruf auch dann noch Statt,wenn das Kind des Geschenkgebers, oder derGeschenkgeberinn zur Zeit der Schenkung schonempfangen war?124. Ja. 961.Bleibt die Schenkung dennoch widerrufen,obgleich der Geschenknehmer zum Besitze dergeschenkten Güter schon gelangt ist, und seitder Geburt des Kindes von dem Geſchenkgeberhierin belassen seyn sollte?125. Ja, ungeachtet dieser Thatumstände bleibtdie Schenkung widerrufen, indem sie von Rechtswe-gen widerrufen worden. 962.Welche Früchte muß der Beſchenkte in dieſemFalle herausgeben?126. Er ist nicht schuldig die genossenen Früchte,von welcher Art sie seyn mögen, anders als vondem Tage an zu ersetzen, da ihm die Geburt desKindes, oder dessen durch eine nachherige Ehe er-folgte Legitimation durch ein Exploit (den Act einesHuissier) oder durch einen andern gesetzlichen Actbekannt gemacht worden. 962.127..