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Gesetze über die Erbfolge, Schenkungen und Testamente in Frankreich
Entstehung
Seite
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113. In diesem Falle fallen die geschenkten Güterfrey von allen Lasten und Hypotheken, welche vondem Geschenknehmer herrühren, in die Hände desGeschenkgebers zurück. 954.Auch stehen ihm wider jeden dritten Besitzergeschenkter Immobilien alle die Rechte zu, die erwider den Geschenknehmer selbst haben würde. 954.In welchen Fällen kann eine Schenkungunter Lebenden wegen Undanks widerrufen wer-den?114. In folgenden Fällen kann sie widerrufenwerden: 955.1) Wenn der Beschenkte dem Geber nach demLeben getrachtet hat;2) Wenn er sich gegen ihn einiger Mißhandlun-gen, Verbrechen, oder grober Unbilden pflichtiggemacht hat;3) Wenn er ihm die Alimente versagt.Tritt der Widerruf wegen nicht erfüllterBedingungen oder wegen Undanks kraft derblosen Verfügung der Gesetze (von Rechtswe-gen). ein?115. Nein, sondern es muß deßfalls bey Ge-richte geklagt werden. 957.Binnen