212) Daß eine Minute davon bey den Notarienunter Strafe der Nichtigkeit zurückgelassenwerde. 931.Von welchem Tage an ist eine Schenkungunter Lebenden rechtskräftig?72. Sie ist rechtskräftig, und verbindet denGeber von dem Tage an, da sie mit ausdrücklichenWorten angenommen worden. 932.Wie kann die Annehmung geschehen?73. Sie kann geschehen, so fern der Geschenk-geber noch lebt, in einem spätern und authentischenActe, wovon die Minute zurückgelassen werden muß.Wann erhält die Schenkung nach der ge-ſchehenen Annehmung in Beziehung auf denGeber ihre Wirkung?74. Für den Geber erhält sie erst ihre Wirkungan dem Tage, da ihm der Act bekannt gemachtworden, der diese Annehmung beurkundet. 932.Wovon muß die Schenkung angenommenwerden, wenn der Geschenknehmer volljährig(21 Jahre alt) iſt?75. Die Schenkung muß von ihm selbst ange-nommen werden, oder in dessen Namen von einemBevollmächtigten geschehen. 933.76. Der Bevollmaͤchtigte muß von ihm denAuftrag haben, die ihm gemachte Schenkung anzu-nehmen. 933.
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Gesetze über die Erbfolge, Schenkungen und Testamente in Frankreich
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