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Abth. 2, Das Mittelalter Bd. 1 (1880) Von 476 bis zur Erfindung des Pulvers, 1350
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7. Slawen und slawische Reiche. 167

indessen, 1. dass, wenn keine besonderen schriftlichen Gesetze in dieserHinsicht existirten, doch eine Usance, eine Gewohnheit an deren Stellebestand; 2. dass bis zur Mongolenzeit die schweren militärischen Ver-brechen mit dem Tode bestraft wurden, die leichteren Vergehen mit ver-schiedenen Strafen, Geldbussen u. s. w., den allgemeinen bürgerlichenund Criminalgesetzen gemäss, und dass 3. unter den Mongolen auchKörperstrafen in dem Heere eingeführt wurden, die Todesstrafe häufigererfolgte, und die Bestrafungen überhaupt strenger und grausamer wur-den. Zur Belohnung für Kriegsauszeichnungen und Kriegsdienste ver-liehen die Fürsten goldene Medaillen (Halsbänder), Ketten undKreuze, welche auf der Brust getragen wurden, Waffen, Büstungen,Pferde, oder sie erhoben zum Range der Bojaren, Wojewoden oderzu anderen Adels-, militärischen oder bürgerlichen Stellen, verschenktenGrundstücke oder Ländereien zu vollkommenem bedingungslosem Eigen-thum u. s. w., den Truppen aber wurden bisweilen nach erfochtenemSiege oder glücklich beendetem Feldzuge Geld- oder nach Ermessenandere Belohnungen ausgetheilt, die gemachte Beute überlassen u. s. w.

Das Schicksal der Kriegsgefangenen war im Allgemeinen ein schwe-res. Sie wurden meist zu Sclaven gemacht oder verkauft, nicht seltensogar in unmenschlicher Weise getödtet. Bisweilen wurden sie inschlecht bevölkerte Provinzen verpflanzt oder beim Friedensschluss aus-gewechselt , oder sie konnten sich gegen oft sehr erhebliches Lösegeldloskaufen u. s. w.

Was den Geist der russischen Heere anbelangt, so ist er stets der-selbe geblieben. Zu allen Zeiten und bei allen Gelegenheiten ohneUnterschied haben sich die russischen Heere durch Muth und Tapferkeit,Festigkeit und Ausdauer im Ertragen von Beschwerden, Entbehrungenund Gefahren, durch Einfachheit, sogar Bauhheit in der Lebensweiseausgezeichnet, und wenn sie, dem Geiste der Zeit und der zu jener Zeitallgemeinen Gewohnheit gemäss, den Krieg mit Grausamkeit unter Plün-derung der Bewohner und Verheerung des Landes führten, so erwiesensie sich andererseits dauernd treu und anhänglich an ihre Fürsten undBefehlshaber, und befleckten sich nur selten durch Meuterei und Zügel-losigkeit, zu denen die fremden Stämmen angehörenden gemietbetenHülfstruppen grösstentheils sehr hinneigten.

§.58.Befestigung, Angriff und Vertheidigung von Lagern und Städten.

Die russischen Heere befestigten, namentlich unter den Mongolen,häufig ihr Lager oder verstärkten ihre Stellung im Felde durch Gräben,Verpfählungen, Zäune, Flechtwerk mit Anschüttung, Fahrzeuge, mit-unter sogar durch hölzerne Mauern oder Verschlage. Diese Feldbefesti-