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Abth. 2, Das Mittelalter Bd. 1 (1880) Von 476 bis zur Erfindung des Pulvers, 1350
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7. Slawen und slawische Reiche. J 4 5

10,000 Mann geschickt, nebst 740 Fahrzeugen mit Waffen, Vorräthenu. s. w. In allen Städten und vielen Dörfern gab es Gesellschaften vonfreiwilligen Schützen, welche sich unablässig im Bogenschiessen übten.Solche Gesellschaften existirten noch 1268 unter dem Herzog Boleslawvon Liegnitz. Unter den städtischen Bogenschützen waren in Böhmen dieältesten die von Eger und Prag. In Schlesien aber und in der Lausitzübten die Bogenschützen sich auch in der Führung der Handwaffen.

In Polen war ursprünglich bei dem mächtigsten und herrschendenStamme der Ljechen ebenso wie bei den Tschechen und Morawen eineEintheilung in Schupen oder Schupanien, welche Schijachten hiessen,vorhanden, nur in engerem und beschränkterem Sinne wie die in Schu-pen. Nachdem Karld. Gr. und dessen Nachfolger die an den west-lichen Grenzen wohnenden Slawen unterworfen hatten, sahen auch diemehr östlich wohnenden die Nothwendigkeit einer Erweiterung ihrerKriegsorganisation und der Wahl von Heerführern ein. Im J.992 bildetenunter Boleslaw dem Kühnen der höchste Stand der Frei- und Edel-geborenen (Schlj ach ta= Adel) und die persönlich freien, nicht abervonAbgaben und vom Kriegsdienste befreiten Landleute den hauptsächlich-sten und besten Theil des Kriegerstandes und des Volksaufgebotes, derdritte Stand die Km ety war für die Festungen bestimmt. Nachaltpolnischem Rechte bezeichnete der Titel miles (Soldat) häufig denAdeligen oder Schljachtitschen,der Titel militia den Adel,Schlj achta, und jus militiae war das militärische Recht, dasRecht des Adels. Die Kmeten waren zur Bebauung des Landes ver-pflichtet. Im Laufe der Zeit hob sich die fürstliche Macht über alleübrigen empor. Die Schljachta war den Fürsten zum Kriegsdienste ver-pflichtet, aber es war dies mehr ein Recht, als eine Verbindlichkeitoder ein Muss für sie. Die grossen Grundbesitzer erfüllten dasselbegern, in der Hoffnung auf reiche Kriegsbeute. Zugleich waren die fürdas Vaterland Kämpfenden von der Stroscha oder der Lieferung vonGetreide an das Heer befreit, Alle aber mussten solches in die Städte oderBurgen, namentlich in die an den Grenzen liefern, deren Boleslaw derKühne sehr viele erbaute und die später zur staatlichen Organisationund zur Eintheilung in Kastellanschaften dienten, ebenso wie inBöhmen und Mähren. In der Kriegsorganisation Polens überhaupt be-stand noch bis zu Boleslaw dem Kühnen eine gewisse Regelmässig-keit und Ordnung. Aber Boleslaw erkannte die Nothwendigkeit, siezu erweitern, zu verstärken und zu befestigen. Die Bezirke (vicinia)waren, nach Art der Schupen, wahrscheinlich mit den Castellen oder

Galitzin, Allgem. Kriegsgeschichte II. 1. 10