142 II- Vom Tode Karls d. Gr. bis zur Einführimg der Feuerwaffen.
Schäften u. s. w., aus den Geschlechtsbezirken aber Schilpen oderSchupanien (im territorialen Sinne Kraina, Bezirk oder Provinz,Gebiete u. s. w., im kriegerischen Sinne aber Gesinde, Adel,Pagen, Pulk oder Kegiment u. s. w.). In der Schupanie war derAelteste oder das Haupt der Schupan oder Zupan, erblich gewähltin seinem Geschlechte, der Mittelpunkt der Verwaltung war die Stadt(grad. gorod).
Diese Eintheilung in Schupen (Zupen^ herrschte lange und allge-mein bei fast allen West-Slawen. Im Laufe der Zeit ging sie jedoch spä-ter allmählich bei den Hauptstämmen, den Tschechen und den Lje-chen oder Polen in die sogenannte castellanische Über (vom latein.castellum, castra, wie die Hauptstädte der Schupanien nun genanntwurden). Nachdem sich die staatliche fürstliche Gewalt, hauptsächlichin Böhmen, Mähren und Polen, herausgebildet hatte, fingen die Fürstenund. dann Könige an, in die C a s t e 11 e oder Burgen. Hauptstädte derSchupanien, ihre Statthalter und Regenten zu setzen mit dem TitelCastellan, wodurch sich aus den Schupen in Böhmen, Mähren undbesonders Polen C aste IIa nthüm er bildeten (kastellanstwo). DerCastellan vereinigte in sich die militärische, richterliche und bürgerlicheGewalt, er war der militärische Befehlshaber über das Contiiigent seinesCastellanthums, stellte dasselbe zusammen, führte es zum Kriege undbefehligte es. Er sass zu Gericht und pflog des Rechts, erhob die Ab-gaben, hatte die ganze Civilverwaltung in seiner Hand u s. w.
Dies Alles war ursprünglich auf allgemeine altslawische Sitten undEinrichtungen gegründet und trug im Allgemeinen einen vorzugsweisedefensiven Charakter, zum Zwecke der Landesverteidigung gegenäussere Feinde, zu Zeiten dann auch einen offensiven. Aber seit der Zeitder Kriege Karl's d. Gr. und der Nachfolger desselben gegen die Sach-sen und die West-Slawen, und der allmäligen Unterwerfung der Letzterenunter den Einfluss und die Macht des römisch-deutschen Reiches, began-nen sich in die öffentliche und kriegerische Organisation derselben dieFeudalinstitutionen West-Europa's auf dem Gebiete des Allodial- unddes Lehnsrechtes einzuschleichen. Zugleich hiermit verbreitete sich dasRitterthum mit allen seinen Einrichtungen und Folgen, dem Vorherrschender höheren, vornehmeren und reicheren Geschlechter, welche das be-rittene ritterliche Heer und den Kern und den besten Theil der Armeebildeten, und mit der mehr oder weniger hervortretenden Unterordnungder die Heerhaufen der städtischen und Landgemeinden und des allge-meinen Volksaufgebots (bei den Deutschen Heerbann) ausmachendenStadt- und Landbevölkerung unter diesen Stand. Und je mehr dieseabendländischen, feudalritterlichen, allgemeinen und kriegerischen In-stitutionen eindrangen und sich festsetzten, desto mehr schwächten