88 I- Bis zum Tode Karl's d. Gr. (814).
besitzen, bis der männliche Stamm erlosch, worauf dann das Lehen anden Senior zurückfallen sollte; und ausserdem das Recht, die Waffen zutragen und zu führen gegen Alle und Jeden, ausgenommen gegen dieKirche, den Herrscher und den eigenen Senior.
Im Falle eines äusseren Krieges waren alle Vasallen verpflichtet,auf den Ruf ihres Lehnsherrn an dem Sammelpunkte des ganzen Heeresin Begleitung aller ihrer Unter-Vasallen, Reisigen und Knechte in vor-geschriebener Ausrüstung, Bewaffnung und mit den erforderlichen Unter-haltsmitteln , Geld, Proviant u. s. w. zu erscheinen. Die Dauer desKriegsdienstes bestimmte sich durch die Umstände und dehnte sich ge-wöhnlich bis zum Ende des Feldzuges oder Krieges aus. Der kürzesteZeitraum waren fünf Wochen, aber dieser wurde häufig auch noch auf20 und sogar 5 Tage abgekürzt. Ausserdem hing die Dauer des Dien-stes , wie die Erfüllung aller oben angegebenen Lehnsverbindlichkeitender Vasallen von ihrem guten Willen ab, von den durch sie selbst oderihre Vorfahren erlangten Rechten und Vorrechten, von der Art ihrer per-sönlichen Eigenschaften oder der Macht des Seniors, und noch von vielenandern ähnlichen Umständen. War die Zeit des Dienstes abgelaufen,so bedurfte es gewöhnlich vieler Bitten, Versprechungen und Opfer, umdie Vasallen zur Fortsetzung des Dienstes zu bewegen. Nicht selten ver-liessen, infolge irgend welcher Unzufriedenheit, Zerwürfnisse oder ande-rer Ursachen, die Vasallen die Fahnen und den Dienst ihrer Lehnsherrengerade in der misslichsten und gefahrvollsten Kriegslage und verursach-ten dadurch für sein Heer Misserfolge, Niederlagen und Untergang.
Auf dem Versammlungspunkte wurden die Feldzeichen des Lehns-herrn — wenn ganze Armeen zusammengezogen wurden — diejenigender Provinzialherzöge, Grafen, Bischöfe und anderer hervorragenderFürsten aufgepflanzt, und um diese sammelten sich die Vasallen zweitenund dritten Ranges. Die Truppen jeder Provinz bildeten für gewöhnlichein besonderes Corps, das in mehrere Abtheilungen (Banner, Bannieres,Heeresschild) getheilt wurde, je nach dem Ansehen ihrer Führer unddem Zustande der Zusammensetzung des Heeres; diese Abtheilungen(Banner) zerfielen in Unterabtheilungen zu 1000, 100, 10 u. s. w.
So gab es in den Heeren der römischen Kaiser und der deutschenKönige 7 Corps: l.das kaiserliche oder königliche, — die eigenenTruppen des Kaisers oder Königs, 2. die 1. Klasse der geistlichenVasallen des Reiches, 3. die 1. Klasse der weltlichenVasallen, von denen einige zu den Vasallen der Kirche zählten.4. die 2. Klasse der reichsunmittelbaren Vasallen, oderReichsbarone (Reichsfreyherren, Semperfreye), 5. die 2. Klasse dergeistlichen und weltlichen Vasallen oder des einfachen Adels,