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Abth. 2, Das Mittelalter Bd. 1 (1880) Von 476 bis zur Erfindung des Pulvers, 1350
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1. Kriegskunst und Kriegswesen bei den Völkern gerra. Abstammung etc. 35

wenn Vorgesetzte aus Schwäche oder Mangel an Aufsicht Unordnungenzuliessen u. s. w. In gleicher Weise waren auch auf Trunkenheit. Deser-tion und Feigheit strenge Strafen gesetzt. Mit Bezug auf die Verpflegungder Truppen war bestimmt, dass die Grafen einen Theil der Landes-produkte für die durch ihre Grafschaften marschirenden Heere disponibelhielten. Ausserdem mussten die Hausbesitzer gewisse Quantitäten vonGetreide, Korn und anderen Mundvorräthen (was annona militaris hiess),Fourage (fodrum , Zug- und Lastpferde veredi, paraveredij und Fuhren(angariae) zur Fortschaffung der Bagage für die Truppen stellen.

Die frühere Eintheilung des Staates in Herzogthümer und Graf-schaften beibehaltend, welcher er noch die Eintheilung in B i s t h ü m e r,(Episcopate) hinzufügte, unterzog Karl d. Gr. die Handlungen derHerzöge, Grafen und Bischöfe der Revision durch königliche Bevollmäch-tigte Missi Dominici, Sendgrafen, Landboten, Landgrafen). Sie präsi-dirten den jährlichen Volksversammlungen Reichstagen) , entschiedenüber die wichtigen öffentlichen Angelegenheiten, überwachten die pünkt-liche Ausführung der Gesetze und die Wahrung derlnteressen der Kroneund des Schatzes. Die Grenzprovinzen wurden in Markgrafschaf-ten unter der Verwaltung von Markgrafen getheilt, welchen Letzterengrössere Gewalt eingeräumt war, als den Regenten der inneren Provin-zen. Die Grenzen des Staates und die Herrschaft über die unterworfenenVölker wurden durch Errichtung vieler fester Schlösser und Wachtposten(Warten) gesichert. Starke Flotten in den Mündungen der Haupt-ströme schützten die Küstenländer gegen See-Angriffe der Normannen,welche bereits an den Nord- und Westküsten Europas Schrecken verbrei-teten. Zahlreiche besoldete Abtheilungen von Seh aar manne rn 'Sca-ramanij, welche au den Grenzen und in den Hauptstädten vertheilt standen,waren stets bereit, äussere Feinde abzuwehren oder innere aufrührerischeVasallen zur Ruhe zu bringen. Der in Verfall gerathene Heerbann er-hielt, wie gesagt, eine neue Organisation, und alle freigeborenen voll-jährigen Männer wurden von Neuem verpflichtet, in demselben zu dienen.Die königischen Leute oder Vasallen, die Schaaren der Herzöge. Grafenund anderen Optimaten, sowie diejenigen Allodialbesitzer, welche dievolle Vertheidigungs- und Angriffsbewaffnung iBrunie) beschaffen undein Pferd unterhalten konnten, bildeten die Reiterei des Heerbannes. Dieärmeren Hofbesitzer, städtische und freie sesshafte Bewohner (FreieSassen) bildeten das Fussvolk des Heerbannes. Die auf fiscalischen oderStaatsbesitzungen ausgehobenen Abtheilungen standen unter dem Befehlvon Edelvögten, die auf kirchlichen oder klösterlichen Besitzungenausgehobenen unter dem Befehl von Kirchen-und Kloster-Vögten.

Die Zahl der für einen Kriegsfall oder zu besonderen Kriegsunter-nehmungen auszuhebenden Truppen bestimmte sich nach der grösseren