(195)Von GOttes Gnaden Wir Philipp Wilhelm /Pfaltz=Graff bey Rhein rc.Jeber Diener; Nachdem bey gegenwärtigem alhie gehaltenemLand=Tag Unsere Gülich- und Bergische Land-Stande nebenanderen sich beschwert, daß die Schatz- und Dienst- freye Geist-und Adliche Höff- und Gütter nicht allein zu Leistung der Dienstenvor dir und anderen Unseren berechneten Dieneren angehalten, sonde-ren die Pfächtere auch, wan sich auff ihre Freyheit bezogen, der Re-nitentz halber mit Geld-Straff belegt, die Diensten auff Geld gesetzt:und die Geist- und Adliche Pfächtere auff Gewinn und Gewerb in sol-chen Dienst-Gelderen angeschlagen, sonsten auch bey gemeinen Nach-bahr-Diensten Wagen und das Stell-Pferd darzu zu geben angewie-sen werden, und Uns dan, was es dieserhalb für Beschaffenheit habe,und bey Unser dir gnädigst anvertrauter Kellnerey von Alters her-bracht, unwissig; So ist Unser gnädigster Befelch hiemit, daß duUns darab längst inner acht Tagen nach Empfahung dieses unterthä-nigst umbständlich berichtest. Mülheim den 9. Octobris 1658.P. S.Achdem im Jahr 1651. den 6. Januarii neben anderen die Ver-ordnung ergangen / die Uns Lehen=rührige und andere freyeGütter, welche von Alters erweißlich Dienst-frey gewesen,dabey künfftig verbleiben, und sie dawider nicht mehr zu beschweren,auch daran zu seyn, daß die Pfächtere der freyen Gütter, welche vonAlters hero wegen ihres Gewinn und Gewerbs zu den Wachten undDiensten nicht gefordert worden, solcher Freyheit auch fürtershin ge-niessen zu lassen, und dan jetzo Unsere Gülich- und Bergische Land-Stände von Ritterschafft bey gegenwärtigem Land-Tag sich be-schwert, daß deme zuwider die Geist= und Adliche Pfächtere in Dien-sten mit, die Diensten auch zu Geld angeschlagen, und der Geist-und Adlicher Pfächter wegen ihres Gewinns und Gewerbs mit ein-gezogen werden wolten, solches aber obgemelter Verordnung zuwider;So wiederhohlen Wir dieselbe hiehin mit dem gleichmässigen Befelch,daß ihr dero gemäß es allerdings haltet, und dawider keinen beschwe-ren lasset. Dessen Wir Uns also gnädigst versehen. Düsseldorff den6. Decembris 1660.Von GOttes Gnaden Wir Philipp Wilhelm /Pfaltz=Graff bey Rhein ꝛc.NNseren gnädigsten Gruß zuvor:/:Liebe Getreue; Was Wir euch am 6. Decembris 1660. we-gen der freyen Gütter / und daß deren Pfächtere in den Dienstendem33 2
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Abermahlige Wiederhohlung Aller derjenigen Edicten und General-Verordnungen, Welche Wegen der in beyden Hertzogthumben Gülich und Berg üblicher Steuer-Collectationen Und Darin einschlagender Materien vor und nach ausgegangen seynd
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195
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