S(0Wiederhohlung der Morgen-Zahl, forth Familien und Bestia-lien, wie in denen Heeb-Bücheren Dorff für Dorff nachzuführen,pag. 72. 73. 74.Ahlungen der Steuer-Contribuenten, sowohl als die gnädigsterkennende Nachlässe / seynd mit Anziehung des Jahrs und Tagsdenen Quittungs-Büchelgen jederzeit von denen Steuer-Erhebereneinzuschreiben / pag. 116.ERDE.
Druckschrift
Abermahlige Wiederhohlung Aller derjenigen Edicten und General-Verordnungen, Welche Wegen der in beyden Hertzogthumben Gülich und Berg üblicher Steuer-Collectationen Und Darin einschlagender Materien vor und nach ausgegangen seynd
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