Druckschrift 
Abermahlige Wiederhohlung Aller derjenigen Edicten und General-Verordnungen, Welche Wegen der in beyden Hertzogthumben Gülich und Berg üblicher Steuer-Collectationen Und Darin einschlagender Materien vor und nach ausgegangen seynd
Entstehung
Einzelbild herunterladen
 

Ein DurchleuchtigstenFürsten und Herrn, HerrnCarl Philipp / Pfaltz=Graffenbey Rhein, des Heiligen Römischen Reichs Ertz-Schatzmeistern / und Churfürsten / in Bayern / zuGülich / Cleve und Berg Hertzogen / Fürsten zuMörß / Graffen zu Veldentz / Sponheimb / derMarck und Ravensberg / Herrn zu Ravenstein rc. etc.Ist zu sonderbahrem gnädigstem Wohlgefallen zu vernehmenvorkommen, was Gestalten die zu Leb- und Regierungs-Zeiten Dero Freund-geliebten Herrn Bruderen, weyland desauch Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn JohannWilhelm / Pfaltz=Graffen bey Rhein / des Heil. Röm. ReichsErtz-Truchses und Churfürsten, in Bayern, zu Gülich,Cleve und Berg Hertzogen, Fürsten zu Mörß, Graffen zuVeldentz, Sponheimb, der Marck und Ravensberg, Herrnzu Ravenstein rc. rc. Hochseeligsten Andenckens, bescheheneVerfügung in Zusammentragung auch offentlicher Truckungder von Ihro sowohl / als auch von Dero geehrten HerrenVorfahren, Hertzogen zu Gülich und Berg, im Steur- undCollectations-Wesen nach und nach ergangenen Edicten undVerordnungen zum mercklichen Nutzen und Vorthel ein= undauswendiger Contribuenten, wie auch der Steuer erheben-den und sonstigen Land-Bedienten, fort jedermänniglichenvorerwehnten Dero Hertzogthumben und Landen Eingesesse-nen und Unterthanen gediehen seye;Nachdem nun die ab sothanen zusammen gezogenenEdictis und Verordnungen getruckte Exemplaria so häuffigabgehohlt worden, daß deren wenige mehr vorhanden übriggewesen; So haben Höchstgedachte Ihre Churfürstl. Durchl.gnädigst gutgefunden, und entschlossen, dem Publico zumBesten erwehnte Steuer=Edicta und Verordnungen nicht nurzu neuem wiederumb aufflegen, sonderen auch revidiren, mitmehr anderen dergleichen fernerhin zur Hand gebrachten Edi-ctis und Verordnungen augmentiren / und absonderlich denAnno)( 2