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Abermahlige Wiederhohlung Aller derjenigen Edicten und General-Verordnungen, Welche Wegen der in beyden Hertzogthumben Gülich und Berg üblicher Steuer-Collectationen Und Darin einschlagender Materien vor und nach ausgegangen seynd
Entstehung
Seite
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(171)ternative juxta turnum Dienst-weise, vermittels darab auffbehal-tender specificirlicher Designation, auffgebotten, denen Führerenaber die gewöhnliche Gebühr aus Ambts-Mittelen angedeyen, folg-samb dadurch obgemeltes Beschwer gehoben, darüber derentwegen beydenen Rechnungen weiter nichts eingebracht werden solle; Als ist Un-ser gnädigst= und ernstlicher Befelch hiemit, daß ihr gegenwärtigetUnser gnädigster Intention allerdings gehorsambst geleben / und euchdarnach künfftighin richten sollet. Düsseldorff den 23. Dec. 1721.An statt und von wegen höchstgemelter IhrerChurfürstl. Durchl. zu Pfaltz.Was zu observiren da in Sachen das Steur-Collectations-Wesen / und dahin einschlagende Materienbetreffend Prothocolla abzuhalten wären.Leichwie es sich öffters bis daher zugetragen hat, daß in Sa-chen, welche die Steur-Collectationen, schuldige Capitalien,ruckständige Pensionen und dergleichen oder doch wenigstensdahin miteinschlagende Materien betroffen haben, solche Verfügungengeschehen, daß daruͤber die Interessirte ad Prothocollum zu verneh-men und selbiges einzuschicken, also hat sich auch bey dessen Einlan-gung vielmahl ergeben, daß der hierinfals gnädigst denominirt ge-wesener Beambter in Sachen mit interessirt gewesen / oder dochvon einem Theil der interessirter Parthey dahin disponirt, daß nurdiß oder jener aus der Gemeinden, welche unter der Hand in Sachenmit verwickelt oder doch præoccupirt gewesen / ad Prothocollum undzwarn also vernohmen, daß nicht einmahl die Nahmen der Abgehör-ter darin mit eingetragen worden seyen, welches Unbill fürs künfftigso mehr abzuschaffen, als eine unvermeidliche Nothdurfft seyn will,damit diejenige Scheffen und Vorstehere, welche abzuhören wären,jedesmahl benentlich ad Prothocolla gebracht, und dahe die geringsteMuthmassung obhanden, daß in vorseyender Materi diß oder jenerScheffen, mit interessirt seyn würde, alsdan die Vorskehere und allen-fals zwey der Eltisten aus der Gemeinden dergestalt, daß die Causæquare dem Prothocollo mit zu inseriren, abgehöret werden, als istdieser Erklärung in ein so anderm fürs künfftig ohnfehlbahr zu gele-ben, wie dan auch die Scheffen, Vorstehere, und Gemeins-Männerjedesmahl mit Vor= und Zunahmen in Prothocollis benennet wer-den sollen.VonRr 2