Druckschrift 
Abermahlige Wiederhohlung Aller derjenigen Edicten und General-Verordnungen, Welche Wegen der in beyden Hertzogthumben Gülich und Berg üblicher Steuer-Collectationen Und Darin einschlagender Materien vor und nach ausgegangen seynd
Entstehung
Seite
155
Einzelbild herunterladen
 

.

(155)Formulare.Extractus, wan selbiger auff ein= und anderenParticular-Supplicantens in Nachlaß=Sacheneingefordert wird.M. V. R.|N.N. hat in Besitzgibt davon [Rthl. Alb. Hl.pro A.N.N.Rthl. Alb. Hl.2 3 1 Ackerlands" "4 2Bandens" " "Gartens-Im Familien=Tax" "Ist also schuldig pro Ao. 1714.pro Anno 1715.„ -darauff hat derselbe vors Jahr1714. zahlt9pro Anno 1715.Sølchemnach restirtUnd weilen hiebey keine Restanten, so aus denen Pensions-Umblagen herrühren, mit in Consideration zu ziehen seynd, so istauch ein solches bey dergleichen Extractibus jederzeit zu beobachten.Nn 2For-