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(155)Formulare.Extractus, wan selbiger auff ein= und anderenParticular-Supplicantens in Nachlaß=Sacheneingefordert wird.M. V. R.|N.N. hat in Besitzgibt davon [Rthl. Alb. Hl.pro A.N.N.Rthl. Alb. Hl.2 3 1 Ackerlands" "4 2Bandens" " "Gartens-Im Familien=Tax" "Ist also schuldig pro Ao. 1714.pro Anno 1715.„ -darauff hat derselbe vors Jahr1714. zahlt9pro Anno 1715.Sølchemnach restirtUnd weilen hiebey keine Restanten, so aus denen Pensions-Umblagen herrühren, mit in Consideration zu ziehen seynd, so istauch ein solches bey dergleichen Extractibus jederzeit zu beobachten.Nn 2For-