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Abermahlige Wiederhohlung Aller derjenigen Edicten und General-Verordnungen, Welche Wegen der in beyden Hertzogthumben Gülich und Berg üblicher Steuer-Collectationen Und Darin einschlagender Materien vor und nach ausgegangen seynd
Entstehung
Seite
154
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(154)Formulare eines Extractus, wan aus verschie-denen Jahren Restanten zur Abschreibung und Nachlaßangegeben werden wollen.Extractus über die sich in hiesigem Ambt N.vom Jahrbiß hiehin den = = = ergebeneRestanten.Aus neben gemel=Peter N. N.Rthl. Alb. Hl. Rthl. Alb. Hl.tem Rest wird an- ist schuldig aus dernoch beybringlich Steur pro Annobefunden.1709 in 17106-40-6.1710 - 1711- 60-1711 - 17127-52-519 - 72 - 61Darauff seynd vorund nach bezahlt15-62-4Rest4-10-2Niclaß N. N. Halb-winner des N. N.wegen SteurbahrenLands.1711 in 171215-- "darauff bezahlt4 - " - "Rest1-NB. Hiebey ist zu notiren und respective zu observiren, daßweilen die Pensionen richtig und ohnabgängig zu bezahlen seynd, da-hero auch derenthalb keine Ruckständ aus sothanen Pensions-Umbla-gen zur Nachlaß specificirt werden sollen.For-

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