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Abermahlige Wiederhohlung Aller derjenigen Edicten und General-Verordnungen, Welche Wegen der in beyden Hertzogthumben Gülich und Berg üblicher Steuer-Collectationen Und Darin einschlagender Materien vor und nach ausgegangen seynd
Entstehung
Seite
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(143)Daß die wegen der für ruckständige Steuren zuverkauffen seyender Gütheren erforderliche Actus Taxa-tionis und Distractionis unentgeltlich zu geschehen.Von GOttes Gnaden Wir Johann Wilhelm /Pfaltz=Graff bey Rhein / rc.ENSern gnädigsten Gruß zuvor:Liebe Getreue: Demnach Uns eine Zeithero mißfälligst zuvernehmen vorkommen, was Massen ihr, bey vornehmendenTaxation- und Distractionen, deren zu Zahlung Lands-Fürstl. Gel-deren, verkauffenden Gütheren, euch solcher übermäßiger Jurium an-masset, und denen unvermögenden Contribuenten so vielfältige un-nöthige Kösten auffdringet, daß zuweilen und mehrentheils dasjenige,was ab denen distrahirenden Gütheren, noch in der Wehrte zu erzwin-gen ist, durch die Diæten und Zehrungen gäntzlich absorbiret werde,ohne daß etwas und öffters gar wenig darab, zu Abführung der ruck-ständigen Lands-Fürstl. Gelderen übrig bleibe, Wir aber diesem unor-dentlichen Verfahren, länger zuzusehen nicht gemeynt seynd, als ist Unserernstlicher gnädigster Will und Befelch hiemit, daß in Ansehung du UnserRichter, ab denen solcher Gestalt einbringenden Gelderen das Heeb-Geld geniessest, du Unser Gericht-Schreiber, und annebenst die Schef-fen auch ihre Besoldung haben, vors künfftig die vorfallende Taxatio-nes und Distractiones unentgeltlich verrichtet, und dieser Unser gnä-digster Intention bey Vermeidung einer Straff von 25. Goldglt. to-ties quoties, ferner nicht contraveniirt werden solle, versehen Unsdessen also zu geschehen, und seynd euch zu Gnaden geneigt. Düssel-dorff den 19. Octobris 1701.Aus höchstgemelter Ihrer Churfürstl. Durchl. 2c.NB. Dan wird anhero widerhohlet der 18. oder letztere Punct des negstvorher befindlichen Steur-Edicti vom 19. Augusti 1709.Wie die unbeybringliche Restanten zu justifici-ren, welcher Gestalt die Unrichtigkeiten der Heeb-Bücherzu bestraffen, wie die Nachläß zu suchen, und daß hierinnfals von de-nen Bedienten alles unentgeltlich zu verrichten, und welcherGestalt selbige im widrigen zu bestraffen seyen.Von GOttes Gnaden Wir Johann Wilhelm /Pfaltz-Graff bey Rhein / rc.Jeber Getreuer: Wir haben eine Zeithero mit höchstem Miß-fallen ab der That verspührt, was Gestalt das Steur-Weesen,sich in deme fast sehr gestrecket, daß derjeniger Abgang in denSteuren, so von angebenen unvermögenden Contribuenten, auch ödtundKk 2