(128)zögeren, und ansehentliche Rückständ erwachsen lassen, nicht jeder-zeit bekenntlich solvendo seynd / noch auch von denenselben darfürgenugsambe Versicherung gestellt werden kan, in der Zeit, dahebey selbigen die Zahlungs-Mittelen zu finden, und obhanden seynmöge, die völlige Schuldigkeit, jedoch anderer Gestalt nicht, dannach behörender der Sachen Untersuchung und mit Gebrauchung allerPflicht- und Edict-mäßiger Bescheidenheit nach Nothdurfft einge-bracht werden könne; Als befehlen höchstgemelte Ihre Churfürstl.Durchl. ersagten Steur-erhehenden Bedienten und Receptoren hiemitgnädigst und ernstlich, daß sie sich hiernach gehorsambst zu richten,und gegenwärtiger Dero gnädigster Verordnung bey Vermeidungder, denen bißherigen der Executions-Vorstellungen halber erlassenenEdicten einverleibter Straffen keineswegs zu mißbrauchen, wie danauch sämbtliche Dero Ambt-Leuth und Ambts-Verwaltere hiemitzugleich befelcht werden, daß sie hierauff den Erfolg mit zu beobach-ten, und auff Contraventions-Fall jedesmahl zur behörlicher Ahn-dung ihren umbständlichen unterthänigsten Bericht anhero gelangenzu lassen; Urkundt hervorgetrucktem höchstgemelter Ihrer Churfürstl.Durchleucht Kriegs- und Steur-Commissariat-Insiegel; Düsseldorffden 30. Julii 1714.Aus höchstgemelter Sr. Churfürstl. DurchleuchtKriegs= und Steur=Commissariat hieselbst.Vt. Hallberg.A. Leunenschlos.Wider die Steur-säumige Einhabere der Erb-Pfächtiger, Zinßbahrer verhypothesirter dem Gewinn= undGewerb / auch der Steurbarkeit pro parte vel per totumunterworffener Gütheren seynd die Executiones folgenderGestalt zu veranlassen, mithin auff allen Fall die Taxationes& Distractiones vorzunehmen.Von GOttes Gnaden Wir Johann Wilhelm /Pfaltz=Graff bey Rhein / rc.ENseren gnädigsten Gruß zuvor:Liebe Getreue: Nachdem in der That verspührt wird,auch die tägliche Erfahrung es gnugsamb bezeuget, daß un-terschiedliche Unterthanen und Beerbte beyder Unser HertzogthumbenGülich und Berg, umb dem dey bißherigem höchst-verderblichenKriegs-Wesen sich fast überhäufften vielfältigen so wohl extraordinariKriegs-
Druckschrift
Abermahlige Wiederhohlung Aller derjenigen Edicten und General-Verordnungen, Welche Wegen der in beyden Hertzogthumben Gülich und Berg üblicher Steuer-Collectationen Und Darin einschlagender Materien vor und nach ausgegangen seynd
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