(116)Sderen Geld-Ertrag bey der Steur-Rechnung nachgewiesen, indessenaber dieselbe auff der Contribuenten Nahmen eingerichtet, dabey jetzt-gedachten Contribuenten Steur-Schuldigkeit von Jahr zu Jahr inSumma eingetragen, demnegst denen Contribuenten unentgeltlichausgeliffert, darin alle darauff erfolgende Zahlungen und gnädigst erken-nende Nachlässe mit Anziehung des Jahrs und Tags bescheiniget, undsolcher Gestalt von einer Repartition zu der anderen verfahren, unddahe auch durch etwa gnädigst erklährenden unvermuthenden Nach-laß, die annoch übrige des Jahrs-Schuldigkeit, übertroffen würde,alsdan die Über-Bezahlung auff folgenden Jahrs-Schuldigkeit mitgleichmäßiger Anregung derjeniger Abschreibungs-Verordnung, wor-durch der Übertrag veranlasset worden, angesetzt werden, und eran exactisterBeobachtung gegenwärtiger Dero in Ernst gemeinter Erkährung soweniger einige auch die allergeringste Saumseeligkeit verspühren lassen,als er für jeden a Majo obgemelt ausser sothanen Büchlein gegeben zuseyn / ins künfftig hervorkommenden oder in Büchlein à Proportion derbeschehener Zahlungen zu wenig befindenden Quit-Schein, wie auchwegen eines jeden darin nicht mit bescheinigten Nachlaß, ohne diegeringste Remission und Annehmung einiger Entschuldigung, nichtnur in eine Straff von sechs Goltgl. toties quoties würcklich ver-fallen seyn, sonderen auch solchenfals die darüber so wohl, als der Re-stanten halber erforderliche Examinirung anderer Gestalt nicht daneigene Kösten / ver-auff sein desanlasset werden solle; Als wird derselbe hiemit gnädigst und ernstlichbefelcht, daß er sich gegenwärtiger Dero Verordnung in ein so ande-rem gehorsambst zu bequemen, und daran bey Vermeidung unaus-bleiblicher Ahndungen obgedacht die allergeringste Versaumnüß durchsich so wenig als die seinige verspühren zu lassen. Düsseldorff den20. Aprilis 1714.Aus Höchstgemelter Ihrer Churfürstl. Durchleuchtsonderbahrem gnädigstem Befelch.Bwohl Ihre Churfürstl. Durchleucht der fester gnädigster Zu-versicht gewesen, es würde von sämbtlichen Dero Steur-er-hebenden Bedienten und Receptoren derowegen frühezeitigerEinrichtung der Heeb- und Subdivisions-Zettulen am 16. Martiinegsthin wiederholter Verordnung in Termino gehorsambst nach-gelebt, mithin sämbtlichen Dero Steur-Contribuenten sie seyenein= oder ausländische Eingesessene die denenselben zu Inscribirungder Steur-Zahlungen, und etwa ertheilender Nachlässen anzuschaf-fen, ernstlich befohlene Bücher in Krafft hierumb unterm 20. Aprilisnegsthin erlassener General-Verordnung würcklich mitgetheilt unddarin eines jeden dißjährige Schuldigkeit zu dessen Nachricht notirtund eingeschrieben worden seyn; Alldieweilen aber hoͤchstgedachte IhreChurfürstl. Durchleucht zu Dero höchstem Mißvergnügen vernehmenmüs-
Druckschrift
Abermahlige Wiederhohlung Aller derjenigen Edicten und General-Verordnungen, Welche Wegen der in beyden Hertzogthumben Gülich und Berg üblicher Steuer-Collectationen Und Darin einschlagender Materien vor und nach ausgegangen seynd
Entstehung
Seite
116
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten