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Abermahlige Wiederhohlung Aller derjenigen Edicten und General-Verordnungen, Welche Wegen der in beyden Hertzogthumben Gülich und Berg üblicher Steuer-Collectationen Und Darin einschlagender Materien vor und nach ausgegangen seynd
Entstehung
Seite
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(107)Von GOttes Gnaden Wir Philipp Wilhelm,Pfaltz-Graff bey Rhein / rc.Jeber Diener :/: Was Gestalt Wir in Unserem ausgelasse-nem Steur-Edict gnädigst verordnet, daß die Steuren perCapita durchgehends gegen= vom Hundert und höher nichtdurch dich und andere Unsere Unter-Beambte eingenohmen underhoben werden sollen, dessen hast du gute Erinnerung, und danbey jetzigen Land-Tag Klagten einkommen, daß Unsere Untertha-nen ein und anderen Orths darüber beschwert werden solten, so lassenWirs dabey nochmahlen bewenden, gnädigst befehlend, daß du demebey Vermeidung deren in Unserem Steur-Edict angesetzter Straff,und sonsten ernsten Einsehens also nachsehest; Düsseldorff den 15.Decembris 1660.Aus Höchstgemelter Ihrer Churfürstl. Durchleuchtsonderbahrem gnädigstem Befelch.Von GOttes Gnaden Wir Philipp Wilhelm /Pfaltz-Graff bey Rhein rc.Jeber Diener :/: Was Gestalt Wir vorhin gnädigst verord-net, daß du und andere Unsere Unter-Beambte die ausge-) schriebene Land-Steur per Capita erheben sollest, dessen hastdu gute Erinnerung / deine aber wie geklagt wird / an seinem und an-deren Orth nicht nachgelebt wird, so ist Unser gnädigster Befelch hiemit /daß du ins künfftig die Steuren per Capita erhebest, und dich daranbey Vermeidung anderwerthen Einsehens nicht behinderen lassestDüsseidorff den 28. Decembris 1662.Aus Höchstgedachter Ihrer Churfürstl. Durchl.sonderbahrem gnädigstem Befelch.Von GOttes Gnaden Wir Johann Wilhelm /Pfaltz-Graff bey Rhein / rc.ENseren gnädigsten Gruß zuvor :/Liebe Getreue: Nachdem Uns Unsere Gülische Land-Ständebey dem jüngst allhie gehaltenem gemeinem Land-Tag un-terthänigst zu erkennen gegeben, was Gestalt bey Einbringung de-ren von ihnen eingewilligt- und von Uns ausgeschriebener Steuren,Unseren dißfals vorher in Truck ausgangenen verschiedenen gnädigst-und ernsthafften Verordnungen zuwider, Unsere Kriegs-Officier undAa 2Sol-