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Abermahlige Wiederhohlung Aller derjenigen Edicten und General-Verordnungen, Welche Wegen der in beyden Hertzogthumben Gülich und Berg üblicher Steuer-Collectationen Und Darin einschlagender Materien vor und nach ausgegangen seynd
Entstehung
Seite
106
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(106)Sbuenten vermeint werden mögte, daß er, weilen ihme wegen desGemahls auff die gantze Familie, Knecht und Mägd einschließlichdie Gebühr zur Schuld angesetzet würde, besagten Dienst-Bottenden Ertrag an ihrem Lied-Lohn abziehen könte, so wird hiermiterklähret, daß obiger Fuß dahin nicht auszudeuten seye.Weilen auch vielfältig angegeben und geklagt wird, daß ge-gen den Inhalt vorjähriger Instructions-Puncten §. 17. allzufrühe-zeitig gegen die Contribuenten mit Vorstellung der Execution ver-verfahren worden; Als solle künfftighin ein ordentliches Attestatumunter der Beambten, Gericht-Schreiberen, Scheffen und Vorste-heren Unterschrifft, daß von zeitlichen Receptoren obgedachten §. al-lerdings nachgelebet worden seye, der Rechnung beygelegt, und imwidrigen die zugelegte Douceur ad pro Cento nicht passirt wer-den. Düsseldorff den 31. Martii 1707.Daß die Steur-erhebende Bediente und Recepto-ren selbsten die von denen Unterthanen beyzutragen seyendeSchuldigkeiten per Capita zu erheben / mithin dasHeeb=Geld betreffendt.Von GOttes Gnaden Wir Philipp Wilhelm /Pfaltz=Graff bey Rhein / rc.ENseren gnädigsten Gruß zuvor:Liebe Getreue: Nachdem Wir in der That verspühren, daßumb deswillen in Unserem euch gnädigst anbefohlenem Ambtviele Mißbräuch und Verschläg entstehen, daß die von Uns ausge-schriebene Gelder nicht per Capita erhoben, sonderen jedem Kirspelsein Tax zugeschickt werde, dahero dan bey denen Subdivisionibusdie meiste Verstöß unterlauffen, Wir aber deme länger zuzusehennicht gemeint, als befehlen Wir euch hiemit gnädigst, daß ihr inskünfftig gedachten Unsers Ambts Contingent dem Herkommen ge-mäß per Capita umbgeleget, und nicht jedem Kirspel oder Honn-schafft sein Quot zu repartiren zuschicket, und dardurch zu allerhandBeyschlägen und Unrichtigkeiten Anlaß gebet, inmassen dan du Un-die Gelder also selbst per Capita wie gemelt gegen ge-vom Hundert zu erheben, und dichwöhnlich Heeb-Geldt / addaran nichts behinderen zu lassen; Versehen Uns dessen also, undseynd euch mit Gnaden gewogen. Düsseldorff am ersten Sept. 1654.Aus höchstgemelter Ihrer Churfürstl. Durchl.sonderbahrem gnädigstem Befelch.Von

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