(102)Instructio wornach man sich bey Regulirung desModi extraordinarii bey der pro Anno 1707. in 1708.erfolgender Ausschreibung im Gülischen durchgehendsgehorsambst richten solle.Imo.Eilen die bißherige Erfahrnüß gegeben, es auch die Zeitjüngerer Ausschreibung fast häuffig eingelangte Beschwer-den bezeugen, daß die Churfürstl. gnädigste Intention beyder damahl vorgangenem Familien-Anlag, in denen mehristen Städt-und Aembteren nicht erreicht, wohl aber solch disproportionirlicherAnschlag nach Gunst und eigenem Wohlgefallen vorgenohmen, daßdiese Familie dabey ungebührlich verschont blieben / und hingegen jenedoppelt auch wohl gar über das Vermögen angeschlagen worden seye;dahero dan zu möglichster Abwendung dergleichen grossen Ungleich-heiten jede Familie wegen Privat-Brauens/ Schlacht und-Kauff-Handels, Gewerbs und Nahrung pro radice3 Rthlr. Stüb. Hlr.Jede Persohn überzehn Jahr wegen"des Gemahls ad115so dan jede Persohnwegen der Victualien adanzuschlagen, wobey jedoch auff das Vermögen und Unvermögen zureflectiren, und nach Gütermessen der Beambten Ritterbürtig-und Meist-Beerbten ein Einsehen zu nehmen, daß der Victualien-Anschlag biß zu 45. Stüber bey denen Vermögensten zu augiren,und die Bestialien / und zwarenEin Pferd mit1. Rthlr. 4 StüberKuhe20-FüllenOchsRindSchaaffGeißanzuschlagen / darnach die Familien-Anlag zu reguliren / und mitdem solchemnach auskommendem Quanto jede Familie dergestalt je-doch zu belegen, daß dahe solcher Ertrag von ein- oder anderer Fami-lie kundbarlich unerzwinglich seyn würde, als dan der diesemnach etwaerscheinender Abgang nach Gutbefinden der Beambten, Ritterbürti-gen, Meist-Beerbten, Scheffen und Vorsteheren durch andere mehrVermögende und ungleich mehr Handthier- und Nahrung- treibendeFamilien nach billigmässiger Proportion ersetzt und dergestalt beyge-tragen, daß solchemnach der Familien-Anschlag wegen BrauereySchlacht- und Kauffhandels, Gewerbs und Nahrung biß zu zwantzig
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Abermahlige Wiederhohlung Aller derjenigen Edicten und General-Verordnungen, Welche Wegen der in beyden Hertzogthumben Gülich und Berg üblicher Steuer-Collectationen Und Darin einschlagender Materien vor und nach ausgegangen seynd
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