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Abermahlige Wiederhohlung Aller derjenigen Edicten und General-Verordnungen, Welche Wegen der in beyden Hertzogthumben Gülich und Berg üblicher Steuer-Collectationen Und Darin einschlagender Materien vor und nach ausgegangen seynd
Entstehung
Seite
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(101)13tio.Dafern Jemand im lauffenden Jahr im Familien-Tax übernoh-men, andere aber dagegen wider die Gebühr übersehen worden, istsolches bey jetzigem den 1. May negstkünfftig angehendem neuen An-schlag möglichst zu verbesseren, die vorherige Taxa solchen Ends mitZuziehung der Interessenten zu revidiren / und darin ohne die gering-ste Passion zu verfahren, auch von Scheffen und Vorsteheren zu Lastdes Receptoris sowohl als Ihrer Churfürstl. Durchl. eigenem NachtheilNiemand anzuschlagen / so notoriè inexigible und unvermögend wäre.14toFals im Familien-Tax Jemand sicherer Nahrung und Gewerbshalber einmahl taxirt, und demnegst auff sothanes Gewerb und Hand-thierung renunciiren wolte, solle derselb einen wie den anderen Wegden Quartal-Anschlag, worin die Renunciation geschicht, völlig zubezahlen, sich auch solchen Gewerbs das übrige Jahr zu enthaltenoder alsdan den doppelten Anschlag zu bezahlen schuldig seyn, und vondergleichen unbeständigen Anschläg, der von Quartal zu Quartal sichergebender Ab- und Zugang, durch eine jedes Orths Gerichtlich atte-stirte Quartal-Verzeichnuͤß durch die Receptores angewiesen werden.Ieto.Demnach auch einige Bergische Bediente unterthänigst angestan-den haben, denselben zu verstatten, daß die dißmahlige Exigentz Modoordinario subdividirt werden möge; Als können Ihre Churfürstl.Durchl. solches auff den Fall, daß die Receptores auff solchen Fußdas Quantum richtiger und ohne einigen Abgang beyzubringen ge-trauen, gnädigst geschehen lassen.16to.Weilen an vielen Oertheren / sonderbahr im Gülischen die Ge-wohnheit eingeschlichen, daß zu Erleichterung der Länderey und dar-auff herbrachten Matricular-Anschlags die Häuser frey gelassen, auchendlich die Hauß-Plätze, wan gleich die Häuser abgebrochen oderverfallen, ebenfals eximirt bleiben, solches aber sonderbahr bey jetzi-gem Modo extraordinario zu cessiren kommet; Als solle dahin gese-hen werden, daß dergleichen ledige Hauß-Platzen nicht allein der schul-dige Impost in der Morgen-Zahl pro rata mit angesetzt, sonderen auchdie Freyheit der Häuser im Familien-Anschlag mit considerirt werde.17mo.Weilen auch vorkommen, daß einige Bediente, so zur Monath-licher Anticipation sich verbunden, ehe und bevor der dritte Monathdes Quartals angefangen, mit der Execution für ein gantzes Quartalgegen die Contribuenten eingetrungen, und solche würcklich vorge-stelt haben; Als solle gemelter Commissarius sich darüber erkundigen,denen Bedienten dergleichen Verfahren inhibiren, und das Befindenin ein so anderen unterthänigst berichten, auch im übrigen etwa annochnicht vorkommenen Ergebenheiten die Gebühr der Billigkeit nach vor-stellen, und befindenden Dingen nach sich weitheren Bescheids erhohlen.Düsseldorff den 16. Aprilis 1706.