(100)10mo.Wie dan auch er Commissarius auff die denen Monathlichs an-ticipirenden Bedienten und Receptoren zugesagte=pro Cento bey demFamilien-Tax mit zu reflectiren, die etwa widrige Veranlassungender Unterthanen und anderen abzustellen, und dem Befinden nachunterthänigst zu berichten hat.11mo.Die Köther, so keine effective Länderey besitzen, werden auchauff keine Morgen-Zahl, sonderen allein im Familien-Tax, nach ih-rer Nahrung und Vermögen, jedoch nicht unter ihr sonst Modo or-dinario zu zahlen habendes Contingent, dißmahl angeschlagen, da-mit solcher Gestalt die eigentlich- und würckliche Morgen-Zahl jedesOrths zuverlässig an Tag kommen möge, welchen Ends dan auch ge-dachte Köther in eine absonderliche Classem gebracht, und solcher Ge-stalt denen Subdivisions-Zettulen eingetragen, mithin jeden KirspelsQuantum derenthalb zu End des Zettuls memorirt werden muß,c. g. des Kirspels oder Dorffs N. Morgen-Zahl EinländischMr. Vr. Ruth. Rthl. Alb. Hlr.Betragt sichJeder Morgen zu 10. SchillingAusländische MorgenJeder zu 20. SchillingSumma Morgen=Zahlund deren Anschlagshierzu der Familien-Taxworunter 10. 20. odermehr Köther so insge-sambt angeschlagenwerden admachend mit dem An-schlag auff die Mor-gen-Zahl in SummaSummarumAuff welche Manier dan zu End der Subdivisionen der Ertrag vonjedem Kirspel oder Dorff zu wiederhohlen, und ein völliges Summa-rum auszuwerffen ist, jedoch soll selbiges der in Modo ordinario jedesOrths herbrachter Gewohnheit, bemelte Köther auff einige Morgenzu taxiren / ohnpræjudicirlich seyn.12mo.Alle auff Ritter-freyen, oder Geistlichen ausser allen Anschlagseyenden Gründen, wohnende Eigenthümber oder Pfächtere, so zumNachtheil des contribuitenden gemeinen Manns extraordinari Ge-winn und Gewerb treiben, sonst aber ratione personae nicht privile-girt, sonderen Bürgerlich- oder Bauren-Stands seyn, werden ohneNachtheil der sothanen Güteren anklebender Real-Freyheit im Fami-13tio.lien-Tax angeschlagen.
Druckschrift
Abermahlige Wiederhohlung Aller derjenigen Edicten und General-Verordnungen, Welche Wegen der in beyden Hertzogthumben Gülich und Berg üblicher Steuer-Collectationen Und Darin einschlagender Materien vor und nach ausgegangen seynd
Entstehung
Seite
100
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten