(96)Instructions-Puncten/Wornach Ihrer Churfürstl. Durchl. Commissa-rien in Regulirung jetziger Modorum collectandi sich zurichten und zu verhalten haben.Imo.St aus dem unterm 30. Aprilis negsthin abgangenen Aus-schreibungs-Befelch zu ersehen, was zu Beybringung derMilitarischer Erfordernüß von zehnmahl hundert tausend Rthl.im Gülich= und Bergischen respective für modi beliebet wordenseyen, wobey Ihre Churfürstl. Durchleucht als viel den Anschlag derMorgen-Zahl im Gülischen, und den Modum ordinarium zumTheil im Bergischen betrifft, es gnädigst bewenden lassen.Weilen aber vorkommen, daß an einigen Orthen die aus einemGülischen Ambt ins andere überschlagend- und von Gülischen Un-terthanen und Pfächteren cultivirende Morgen-Zahl für ausländischüberschlagende taxirt werden wolle, als hat der verordneter Commis-sarius in dem ihme angewiesenen District solches nicht zu gestatten /hingegen aber in loco domicilii den Anschlag der Familien darnachzu richten.Nachdem auch einige Ausländische von ihren collectablen Beu-den das Hew durch Taglöhner abmähen, und ausser Lands führenlassen, als sollen dergleichen Benden und Gründe, wobey solchespracticiret werden will / ihr Matricular-Contingent völlig abstatten /ohne auff den Ertrag des Familien-Taxes zu reflectiren.Sollen die öd und wüst liegende Aecker zu Beybehaltung derrichtiger Morgen-Zahl mit angeschlagen, jedoch bey jedem Subdivi-sions-Zettul eine Summarische Specification, wie hoch sich der Ab-gang derenthalb betrage, zu End angehenckt, und auff alle Weisedieselbe zu Beybringung des Imposts auff die Länderey auszuver-pfachten versucht werden, keineswegs aber der Belauff solcher unge-bauter Stuck an dem jedes Orths zugesagt- und ausgeschriebenemQuanto gedeyen.Hat Commissarius bey Einrichtung des Familien-Taxes sich ob-gemelter General-Verordnung und der am 23. Maii negsthin ergan-gener Copeylich-nebengehender Declaration gemäß zu verhalten /und nicht zu gestatten, daß der Familien-Tax auff die Kirspelen derMatricul nach subdividiret, und demnegst auff die Morgen-Zahlwie-
Druckschrift
Abermahlige Wiederhohlung Aller derjenigen Edicten und General-Verordnungen, Welche Wegen der in beyden Hertzogthumben Gülich und Berg üblicher Steuer-Collectationen Und Darin einschlagender Materien vor und nach ausgegangen seynd
Entstehung
Seite
96
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten