(84)NUnd nachdem mißfälligst zu vernehmen vorkommen, daßsolchem ohnerachtet, die gnädigst ausschreibende Steuren an un-terschiedlichen Orthen beyder Hertzogthumben Gülich und Bergnicht auff einmahl wie sich solches zu Verhütung der darauff ge-hender Kösten gebührt hätte) repartirt, sonderen darüber mehrereConvocationes zum Last und Beschwer des gemeinen Manns ge-halten worden, und dan solches Verfahren denen hieran Pflichti-gen länger nicht zugestanden werden mag; Als wird hiemit noch-mahlen ernstlich verordnet, daß die gnädigst ausschreibende Steu-ren wan schon zu deren Einbringung verschiedene Termini in demAusschreiben gesetzt und benennt wären, dannoch auff einmahl zuVerhütung aller unnöthiger Kösten und Diæten so mehr umbgelegt,als die hierumb auffgangene Kösten nicht nur keineswegs gutgehei-schen, sondern auch der= und diejenige, so diesem fernershin con-traveniirt haben werden, jedesmahl in ein Straff von 50. Goltgl.fällig ertheilt werden solle.Daß jedesmahl die in denen Ausschreibungs-Ver-ordtnungen befindliche Quanta ohne Abgang umbgelegt,auch dem Inhalt allsolcher Verordtnungen durchgehendseingefolgt werden solle.Von GOttes Gnaden Wir Johann Wilhelm /Pfaltz-Graff bey Rhein / rc.Mseren gnädigsten Gruß zuvor :/:Liebe Getreue: Demnach Wir wegen der, gegen den all-gemeinen Reichs-Feind annoch beständig anhaltender Kriegs-Verfassungen Unserer Militz in ebenmäßigen Stand und möglichsterGegenwehr zu setzen, und dahero zu Bestreitung der solchen Endeunvermeidlich erheischender Nothdurfften, auch übriger Lands-Er-fordernüssen, daß für diß zu End lauffende Jahr gnädigst ausge-schriebenes Contingent, annoch ferner für bevorstehendes den 1. Maiianfangendes Jahr auszuschreiben gnädigst bewogen worden; Als be-fehlen euch hiemit gnädigst, daß ihr sothanen Ertrag, einschlieslichder Frantzösischer Contribution mitHlr.Alb.Rthlr.vermittelst Zuziehung zweyer Ambts-Ritterbürtigen / und dahe derenalda keine obhanden wären, zweyer negst anschiessender und in Bey-seyn sämbtlicher Scheffen, Vorsteher und Meist-Beerbten, in einemzu Jedermanns Wissenschafft in den Kirchen von der Cantzel publici-rendem Termino, ohne Auffenthalt, nach Inhalt jüngerer Aus-schreibungs-Verordnung derselben Wir des Anschlags halber exactistnachgelebt haben wollen, repartiren und subdividiren, auch wie sol-ches geschehen, inner den ersten sechs Wochen, nach vollbrachterRepar-
Druckschrift
Abermahlige Wiederhohlung Aller derjenigen Edicten und General-Verordnungen, Welche Wegen der in beyden Hertzogthumben Gülich und Berg üblicher Steuer-Collectationen Und Darin einschlagender Materien vor und nach ausgegangen seynd
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