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Abermahlige Wiederhohlung Aller derjenigen Edicten und General-Verordnungen, Welche Wegen der in beyden Hertzogthumben Gülich und Berg üblicher Steuer-Collectationen Und Darin einschlagender Materien vor und nach ausgegangen seynd
Entstehung
Seite
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75)Anmerckungen, so hiebey ferner zu beobachten.Imo.Leichwie am Ende eines jeden Dorffs die Summarische Wieder-holung geschehen / also muß solche auch nachgehends vom gan-tzen Ambt gleichfals formiret, unterschrieben und denen Sub-divisions-Zettulen an statt einer General-Tabell jedesmahlen bey-gefüget werden.2do.Indeme bey Einschickung deren Subdivisions-Zettulen biß dahinwahrgenohmen worden, daß solche nicht ordentlich zusammen gehäff-tet, sondern jedes Dorff oder Kirspel separirt gelassen wird; Als sollezu besserer und sicherer Beybehaltung jedes Ambts Herrschafft, Stadt,oder Freyheit, Subdivisions-Zettulen künfftighin in ein Buch inFolio eingehäfftet, oder dahe die Aembter allzugroß, in zwey dersel-ben verfasset, und nicht allein also anhero eingesandt, sonderen auchin gleichmäßigen Band und Form bey jeglichen Orths Registraturauffbehalten werden.3tio,Wan auch künfftighin ein oder andere extraordinaire Ausschrei-bungen wie die auch Nahmen hätten, erfolgen solten, müssen die Sub-divisions-Zettulen nach eben solchen Formular in triplo nicht nureingerichtet, sondern jedesmahlen nach beschehener Repartition innerZeit von 6. Wochen unter Straff 25. Goltgl. also ausgefertigt, undeinmahl zu hiesiger Registratur eingesandt werden.4to.Ist in denen Oertheren allwo verschiedene Zahlungen auff eineAusschreibung zu vermuthen, für jeden Contribuenten eine gantzeSeithe, jedoch nach Proportion weniger oder mehr offen zu lassen.5to.Bey der Länderey so von einem Pfächter gebauet wird, ist derNahm des Eigenthümbers sowohl als des Pfächters mit anzusetzen,wie vorhin zu sehen, und dahe allselbe Länderey nachgehends durch einoder anderen Fall zersplissen würde, muß in folgenden Heeb-Zettulender Nahm des letzt gewesenen Eigenthümbers, als welchem vorhin dieLänderey zugehörig, mit memorirt werden; Als nemblich:6to.Aus des den Monaths Jahrs Verstorbenen N. N.Erb-Stücken hat bekommenMr. V. R. N. N. Acker=LandGarten mit der Hauß Platz Baum=GartenFerner N. N." " "Acker⸗Land" " "Garten Baum=Garten" " "Busch" "Q 3Weyeren7mo.