Druckschrift 
Abermahlige Wiederhohlung Aller derjenigen Edicten und General-Verordnungen, Welche Wegen der in beyden Hertzogthumben Gülich und Berg üblicher Steuer-Collectationen Und Darin einschlagender Materien vor und nach ausgegangen seynd
Entstehung
Seite
74
Einzelbild herunterladen
 

Familier134.Sm. 13.

(74)Nebenstehende Summa hiehero1. So mit Früchten oder Bestialien Handlungtreibt.Item 5. Familien so auff respective Freyen / Ge-winne und Gewerb gebeuden Güteren wohnen, auchnicht angeschlagen werden) treiben annebens keineHandthierung als ihren Acker-Bau.Familien befinden sich also in diesem Jahr exclu-mehrensive der freyenFamilien wenigerals in negstvorigem Jahr.30. Pferd per Rthlr.Alb. Hlr.50. Kühe per Rthlr.Alb.Hlr.3. Ochsen per Rthlr.Alb.Hlr.Summa Summarum.Und ertragen sich die Pensionen darin adRthlr. Alb. Hlr.NB. Zu End eines jeden Subdivisions-Zettul mußauch memorirt werden, wie viel Ruthen ein MorgenItem wie viel Fuß eine Ruth ausbringe.Daß gegenwärtige Sub-Divisions- und Heeb-Zettulen Jayrs N. N. zufolg der / unterm 8ten April.1711. ergangener General-Verordnung und dabeybefindlichen Formularis nach Unseren Aydt undPflichten eingerichtet, gleicher Gestalt die Ländereyeingetragen / mithin dabey wegen der / in verflossenemJahr vorgefallener Ab- und Ansetzungen der Lände-rey das Nöthige beobachtet / auch diese Zettulen mitdenen bey ersagtem Formulari befindlichen Anmer-ckungen punctatim von Uns selbsten conferirt / unddenenselben allerdings gemäß conscribirt / auch seithjüngerer Repartition an der Morgen-Zahl keinVerschlag geschehen zu seyn befunden / so dan wegenschuldiger Capitalien / darauff ruckständiger Pensio-nen, und zwischen denen Gemeinden oder sonstigenprivaten vorgangenen Vergleichs keine Ländereyfrey und aus dem Anschlag gelassen worden seye.Solches attestiren pflichtmäßig.N.N. Freyherr von N. AmbtmannN. N. Freyherr von N.N. N. Freyherr von N.als Ritterbürtiger.als Ritterbürtiger.N.N. Vogt.N. N. Gericht=Schreiber.N. N. Scheffen.N. N. Scheffen.

Rthl. Al. Hl.

An-