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Abermahlige Wiederhohlung Aller derjenigen Edicten und General-Verordnungen, Welche Wegen der in beyden Hertzogthumben Gülich und Berg üblicher Steuer-Collectationen Und Darin einschlagender Materien vor und nach ausgegangen seynd
Entstehung
Seite
48
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Die Umb-lag ist deordinarieHaupt-Steur-Reparti-tion bey-zusetzen.

(48)zu erkennen geben, und hingegen versichert seyn sollen, daß Wir des-sen oder derselbigen Nahmen (damit er und sie daraus einige Ungele-genheit nicht zu befahren haben) nicht allein in der Stille halten / undNiemanden offenbahren, wie gleichfals sie derhalb von aller Gefahrund Bedrangnüß retten, sondern dieselbe auch benebens gnädigst re-compensiren, diejenige Güter aber, welche dergestalt verschwiegen,oder doch sonsten zum Theil oder zumahl eximirt, und befreyet wor-den, alsobald confisciren, und einziehen, auch die Persohnen, welchedarüber und angewesen seynd, und entweder darzu cooperirt, oderdoch Wissenschafft darvon gehabt, und es, wan sie gekönt, nicht wi-dersprochen, oder es auch verschwiegen, und Uns wie obgemelt nichtoffenbahret haben, pro qualitate personarum entweder an Haab undGüteren, oder sonsten am Leib ernstlich und unnachlässig straffen lassenwollen; Inmassen Wir Uns auch hiemit vorbehalten, dasjenig wasdergestalt von einem und andern defraudirt worden, wiederumb zurepetiren.5. Nachdem auch bey diesen beschwerlichen Zeiten etliche Ding-stühle, Dorffschafften oder Gemeinden in ihren Nöthen einige Geld-Summen auff Jährlich Interesse entlehnet und auffgenohmen, sichdarfür verstrickt, und dieselbe nach und nach aus gemeinen Mittelenwieder abgestattet und bezahlet werden müssen, dafern dan zu demEnd etwa eine Particular-Umblag zu machen nöthig; Als sollen solcheGemeinden zeitlich vorher eine richtige, umbständliche und wahrhaffteDesignation, und beglaubten Schein, wie viel Gelds, wanehe, undbey weme sie auffgenohmen, wie viel sie Jährlichs vom Hundert zugeben versprochen, auch wie viel Jahren an unbezahlten Pensionen hin-terständig seyn, mit Special-Austruckung und Anzeig der Ursachen,warumb solche Gelder auffgenohmen, auch klar und richtiger Nach-weisung, wohin und welcher Gestalt dieselbe zu der Gemeinden Nu-tzen wieder angewendet worden, zu Papier setzen, und dieselbe Un-seren Beambten, auch den Meist-Beerbten, Adlichen, Bürgern undBaurs-Leuthen vorbringen, damit sie solche Posten ersehen und exa-miniren, auch nöthige Information und Bericht darüber einziehen,und demnegst wie zu Abstattung solcher Schulden, oder eines Theilsderoselben mit wenigsten der Unterthanen Beschwer nach Gelegenheitder Zeit und Läufften eine Umblag zu machen sey, selbige deliberi-ren und schrifftlich schliessen.6. Wan nun diß also vorhergangen, alsdan sollen sie den Schlußund Resolution an Uns oder Unsere heimgelassene Statthalter, Cantz-ler und Räthe, mit den Ursachen der Umblagen und nöthigen Beweiß-stücken gebührlich gelangen, Unsere, oder jetztgemelter Unser RätheBewilligung darüber, und daß sie solche Pfenningen extraordinarieaustheilen, umblegen, und einbringen mögen, unterthänigst erbit-ten und einholen.7. Wore