(47)S3. Und nachdem wegen der übermässigen Heeb-Gelder eine Zeit-hero vielfältige Klagen einkommen, und Wir zu ungnädigsten Miß-fallen vernehmen, daß vieler Orther, Unsere Vögte, Schultheissen,Richtere und andere Unter-Beambten, welche den Steur- und Con-tributions-Empfang zuberechnen haben, nicht nur zwey, sondernje zuweilen wohl 3. 4. und 5. von jedem Hundert für sich, und dar-beneben dannoch die Unter-Receptores; als Lands- und Gerichts-Botten, oder andere darzu bestelte Einnehmere, gleichfals etliche Reichs-WeilenThaler noch sonderbar vom Hundert Unsern armen Unterthanen ab= keine Un-ter-Em-fordern und sich attribuiren, dadurch dan die Taxa umb so vielmehr pfanger zuersteigert, und der ohne das beschwerte gemeine Mann, ohne eini- gestatten,gen Unser ohne des lieben Vatterlands Nutzen zu unrecht gravirt undso hat eswegen 4übernohmen wird: So wollen Wir alle und jede Unsere Beambten, des Heeb-Scheffen! Geschworne, auch Land- und Gerichts-Botten und an- Gelds wieoben seindere Receptores hiemit ernstlich und bey höchster Straff erinnert undVerbleib.gewarnet haben, daß sie insgesambt unter ihnen allen, mehr nichtals zwey von jedem Hundert einmahl für all haben und geniessensollen, mit dem fernern Anhang, da ein oder ander darüber schrei-ten, und Unsern Unterthanen ein anders zumuthen, oder sich selbstenzu appropriiren unterstehen würde, Wir dem oder dieselbigen amLeib und Gütern, andern zum Abschrecken, exemplariter abstraffenlassen wollen.4. Dieweil Wir auch neben deme glaublich berichtet werden, daßbey Umblegung der Steuren und Contributionen etliche Unsere Be-ambten, auch andere Adeliche, und diejenige, welche der Repartitionbeywohnen, ihre Schatz- und Steurbare Güter, die sie nach und nachan sich gebracht, und vorhin Steurbar gewesen, entweder gar oderzum Theil eximiren, oder dieselbe und deren eigentliche Morgen-Zahlverschweigen, oder sonst verdunckelen, oder doch dieselbe viel geringerals andere in qualitate & quantitate ihnen gleichmässige Güter an-schlagen, dergleichen Conniventz, Collusion und Übersehung, auch jezuweilen mit andern ihrer Befreundten Güter gebrauchen, durchwelche Exemption, Conniventz, Verdunckelung und hochstraffbareUngleichheit, der Last nur Unsern Unterthanen desto schwerer auffge-drungen, und dieselbe gäntzlich unterdruckt werden: So erinnern Wirnicht allein alle Unsere Beambten, Steur-Aussetzere und Recepto-res hiemit ernstlich, sich dessen ins künfftig gäntzlich zu enthalten, son-dern befehlen auch allen und jeden Unsern Eingesessenen und Untertha-nen gnädigst und bey unausbleiblicher Straff, daß sie und ein jeder sovon jetztgemeltem Verschlag heimblich= oder öffentlichen Exemptionund Befreyung, so entweder bißhero geschehen, oder ins künfftig nochverübt werden mögten, einige beständige Nachricht und Wissenschaffthat oder hernegst erlangen wird, solche Uns oder in Unsern Abwe-sen Unsern Statthalter, Cantzler und Räthen, ohne einig Ansehen derPersohnen auffrichtig und bey dem Aydt, auch Treu und Gehorsambdamit ein jeder Uns verpflichtet ist, klar und deutlich anzeigen und3 2
Druckschrift
Abermahlige Wiederhohlung Aller derjenigen Edicten und General-Verordnungen, Welche Wegen der in beyden Hertzogthumben Gülich und Berg üblicher Steuer-Collectationen Und Darin einschlagender Materien vor und nach ausgegangen seynd
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47
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