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Abermahlige Wiederhohlung Aller derjenigen Edicten und General-Verordnungen, Welche Wegen der in beyden Hertzogthumben Gülich und Berg üblicher Steuer-Collectationen Und Darin einschlagender Materien vor und nach ausgegangen seynd
Entstehung
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(41)Szurechnen alles ihres Inhalts gehorsambst nachkommen, und sowohlihre dieserthalb nach und nach Uns erstattende unterthänigste Bericht-Schreiben als auch die Specificationes der Güter und Erbschafften Un-serem Hochheits und Lehn-Registratori Bernharden Croppenberg ge-gen Recepisse einlifferen lassen sollen, gestalt selbige demnegst durchUnsere zu diesem Werck gnädigst verordnete Räthe und Ober-Com-missarios ersehen, und darauff die behörende Nothdurfft ferners vor-nehmen zu lassen. Urkundt dessen haben Wir dieses offenes Edicteigenhändig unterschrieben und Unser Fürstliches Insiegel darauff tru-cken lassen. So geschehen in Unserer Residentz-Stadt Düsseldorff den27. Martii 1673.Philipp Wilhelm.L.S.G. H. Steingens.Daß diejenige Gütere welche im Jahr 1596. demGewinn- und Gewerbs-Anschlag unterworffen, oder garschatzbar gewesen, bey selbigem Anschlag zu continuiren.Von Gottes Gnaden / Johannn Wilhelm / Pfaltz-Graff bey Rhein / rc.INseren gnädigsten Gruß zuvor liebe Getreue; Nachdeme in*Unseren Hertzogthumben Gülich und Berg verschiedene Häuser /Höff / Güter und Ländereyen sich befinden, welche im Jahr 1596.respective den Gewinn= und Gewerb= auch gemeinen Steuren undSchatz unterworffen gewesen, nach gemelten 1596. aber zu Adlichenauffm Land-Tag beschriebenen Sitzen gemacht, und dem Ritter-Zettuleinverleibt) auch dieser Ursachen halber und sonsten von ermelten Ge-winn- und Gewerb-fort gemeinen Steuren und Schatz befreyet, unddardurch veranlasset worden, daß solcher Last andern Unterthanenund Güteren accrescirt und auffgebürdet, zu dessen Remediirungmithin dem Vatterland zum besten, und zu Trost der hierunter be-schwerten Unterthanen bey dem mit unterthänigstem Consens UnsererGülich- und Bergischer Land-Ständen von Räthen, Ritterschafft undStädten im Jahr 1672. den 5. Novembris auffgerichtetem Haupt-und darauff erfolgten von der Römisch-Kayserl. Majest. allergnädigstapprobirtem Declarations-Recess Art. 3tio heilsamlich geordnet undver-