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Abermahlige Wiederhohlung Aller derjenigen Edicten und General-Verordnungen, Welche Wegen der in beyden Hertzogthumben Gülich und Berg üblicher Steuer-Collectationen Und Darin einschlagender Materien vor und nach ausgegangen seynd
Entstehung
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(31)Smachte Sach zu halten, mithin offterwehnte Streit-Sach völlig ab-gethan seyn solle; massen es dabey verbleiben, und zu solchem Endauch an vorermelten Dero Reichs-Hoff-Rath die behörige Intima-tion und Verordnung ergehen zu lassen, allerhöchstgedachte Ihre Kay-serliche Majestät gnädigst anbefohlen haben, welches beyden Theilenzum abhelfflichen Bescheid dienet. Krafft gegenwärtigen Kayser-lichen Decrets, so gegeben unter mehr höchstermelt Ihrer KayserlichenMajestät hervorgetrucktem Insiegel. Lintz den fünfften JanuariiAnno sechszehen hundert sieben und siebentzig..Johann Ambroß Högels.VonE2