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Abermahlige Wiederhohlung Aller derjenigen Edicten und General-Verordnungen, Welche Wegen der in beyden Hertzogthumben Gülich und Berg üblicher Steuer-Collectationen Und Darin einschlagender Materien vor und nach ausgegangen seynd
Entstehung
Seite
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(32)On der Römisch=Kayserlicher Majestät Unseres allergnä-digsten Herrn wegen, denen gegen des Herrn Pfaltz-Graffen Philipp Wilhelms zu Neuburg / als Hertzogenzu Gülich / Cleve und Berg / ihres gnädigsten Lands-Fürsten und Herrn Fürstl. Durchleucht, noch in lite be-griffenen Ritter-bürtigen Land-Ständen, und deren am Kayserli-chen Hoff anwesenden Deputirten, Johann Henrich von Hauxelerund Wolffgang von und zu Schöller, hiemit anzufügen, und befin-den dieselbe für sich selbsten aus dem vor diesem schön projectirt- undihnen communicirten, und nun von höchstgedachter Ihrer Kayser-lichen Majestät durch ein absonderliches Decretum unter heutigemdato gnädigst confirmirten Declarations-Recess, so die mehrereGülich= und Bergische Ritterschafft und gantzer Status Civicus mitoberwehnter Ihrer Hochfürstl. Durchl. noch am 5. Novembris desverflossenen 1672sten Jahrs eingangen seynd, welcher Gestalt ad Art.primum zu Wiederherbeybringung des vorigen guten Vertrauen mitihrem gnädigsten Lands-Fürsten und Herrn, und mithin allerseithsbeständiger Ruhe und Einigkeit allerhöchstgedachte Ihre KayserlicheMajestät bey wohlernanter Ihrer Fürstl. Durchl. zu Eingeh- und Be-willigung einer General-Amnistiae, mit diesem austrücklichem Be-ding disponirt, daß sie noch in lite stehende Ritter-bürtige Ständewegen dessen, worin sie insgesambt oder sonders gegen gemelten ih-ren gnädigsten Lands-Fürsten und Herrn wider ihre Schuldigkeit undGebühr peccirt, und sich vergriffen hatten, ihre unterthänigste Sub-mission thun solten; Wan nun mehr höchsterwehnte Ihre KayserlicheMajestät solche Submission in der hiebeykommender Form für an-ständig und recht befunden haben.Als wird solche ihnen oberwehnten Land-Ständen und derenDeputirten hiemit zu dem Ende zugefertiget, damit sie Ritter-bür-tige Land-Stände, oder in deren Nahmen vorerwehnte Dero Deputirtedurch ein von jetztermelten Ständen allerseits unterschriebenes unterthä-nigstes Memoriale bey Ihrer Fürstl. Durchl. umb gnädigste Audientzeinkommen, und bey deren Ertheilung den Submissions-Actum alsoschuldigst und geziemend ablegen, solche ihnen höchstnützliche Versöh-nung zu befürderen wissen, und sich darin ferner keineswegs renitenterzeigen. Signatum unter allerhöchstgedachter Ihrer KayserlichenMajestät hervorgetrucktem Insiegel. Lintz den 5. Januarii 1677..EDI-