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Abermahlige Wiederhohlung Aller derjenigen Edicten und General-Verordnungen, Welche Wegen der in beyden Hertzogthumben Gülich und Berg üblicher Steuer-Collectationen Und Darin einschlagender Materien vor und nach ausgegangen seynd
Entstehung
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(30)Sferneren Declarations-Recess also erleutert/ massen es die allerseithserheischende Billigkeit erforderen können, darüber sofort nicht nur ob-besagter Ihrer Fürstl. Durchl. am Kayserl. Hoff gewesenen Ministris,sonderen auch sowohl den noch in lite stehenden Ständen bey derenCöllnischen Zusammenkunfften bereits vor einig abgewichenen Mo-nathen, als auch folgends deren in dieser Sach anhero DeputirtenJohann Henrichen von Hanxeler, und Wolffgang von und zu Schöl-ler, zum öffteren die Beschwerlichkeit und Ungemach der Sachenreifflich vorgestelt, und zu förderlichster Acceptirung solch projectirtenund beederseiths in beglaubter Abschrifft communicirten Declara-tions-Recess beweglichst remonstrirt worden; Wie nun aber ermelteAcceptir= und Eingehung selch billigmässigen Temperaments sichhauptsächlich an mehrerwehnten noch in lite stehenden Ritter-bürti-gen Land-Ständen gestecket, von denenselben darwider verschiedeneMemorialien und Nothdurfften bey Ihrer Kayserl. Majestät eingege-ben/ und in der Haupt-Sach ferner in obbesagtem Dero LöblichenReichs-Hoff-Rath, und zur gerichtlicher Verfahrung reclamirt, hin-gegen obbesagte Ihre Fürstl. Durchleucht, daß solchemnach vorerwehn-ter Declarations-Recess sie eben wenig binden solle, feyerlich pro-testiren lassen, und aber allerhöchst ernannte Ihre Kayserliche Maje-stät ihres obhabenden allerhöchsten Ambts wegen, aus Vätterlicherfür das gemeine Besten, und zur Einträchtigkeit des Heil. ReichsUnterthanen mit Ihro und denen ihnen vorstehenden Lands-Fürstentragender Vorsorg, wie auch anderer mehr die Conservationem Sta-tus publici concernirender an sich selbst in der Billigkeit fundirt,und sonst höchstwichtigsten Ursachen halber, absonderlich bey jetztmah-ligen beschwerlichen Läufften die aus fernerer Verweil- und Gerichts-Verfahrung in dieser Sach zu befahren stehende Weiterung abge-schnitten sehen wollen; Als haben Dieselbe nach nachmahliger reifferUberlegung der Sachen, und darüber gepflogenen Rath, mit gutemVorwissen und aus Vollkommenheit Dero Kayserlichen Macht esgnädigst dahin resolvirt, daß mehrerwehnter zwischen Ihrer Fürstl.Durchl. an einem und denen noch in lite begriffenen Ritter=bürtigenGülich- und Bergischen Land-Ständen anderen Theils verfangeneProcess auffzuheben und abzuthun, hingegen beyde Theile zu Feststell-Acceptir= und Haltung mehrerwehnten ins Mittel projectirten, undin beglaubter Form nachmahl alhier annectirten Declarations-Re-cess über dem mit der mehrerer Ritterschafft und Statu Civico unterm5. Novembris des verflossenen 1672sten Jahrs verglichenen Haupt-Recess anzuweisen und zu halten seyen, wie Sie dan vorgemelten Pro-cess aus gutem Wissen, reiffen vorgehabten Rath und aus Kayser-licher Macht, Vollkommenheit, von Kayserlichen Ambts wegen,hiemit abthuen, und allerdings auffheben hingegen offt erwehntenin das Mittel projectirten Declarations-Recess, alles seines Inhaltsund Begreiffs von Wort zu Wort gutheischen und confirmiren, alsodaß es steiff, kräfftig und unveränderlich dabey beyderseits sein Verbleibzu haben, derselbe vim rei judicatae zu würcken, und für ein ausge-machte