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Policeÿ|| sambt andern Ordnungen|| vnd Edicten/ des Durchleuchtigen Hochgebornen|| Fursten ... Herrn Wilhelms Hertzo=||gen zu Gulich/ Cleue vnd Berge/ Grauen zu der Marck vnd Rauenßberg, Herrn zu Rauenstein etc.|| Auch Ordnung wes jhrer F.G. Ambtleuthe vnd|| Beuelhaber jn bedienung jhrer Ambter sich zuhalten.||
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XCV
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xcvVon außwerffen oder versetzen der Peele.Ergleichen das durch niemand einiche Peele,ohne furwissen vnnd verwilligung der jenigen /die es angehn möchte / auß geworffen oder ver-satzt werden.Straff deren / so gegen vorgesetzteartickel handlen.O jnn den vorgesetzten negsten vier articulen je-mands vberfarung thette / Sollen vnsere Ambt-leut vnd Beuelhaber dieselbige darumb furnemenvnd straffen / auch vnsern Bruchtenmeister vnndLandtschreiber anzeigen.Die vnderthanen fur vngeburliche beschwerungvnd gewalt der vergaderungen / durchzug /herrenlosenknecht / vnd andere dergleichenbeschwerden zuuerthedingen.Annehe in vnserm absein einiche vergade-rungen / durchzug / herrnloseknecht / oder an-dere dergleichen beschwerden sich zutragenwurden / Sollen vnsere Ambtleut vnd Beuel-haber vnsere vnderthanen fur vngeburlichebeschwerung vnd gewalt / souil an jnen / schutzen vnd verthedin-gen helffen.Den ordnungen so allbereit außgangen /vnnd kunfftig ferner außgahn mögen /allenthalben fleissich nachzusetzen. wir hiebeuor ein Rechts ordnung / oderReformation der Gerichter / Dergleichen einOrdnung vnnd neben beuelch vnnsere Lehen-guter belangen / vnnd wie es damit zuhalten /inn druck gegeben vnnd verkundigt / Volgentsauch