Druckschrift 
Policeÿ|| sambt andern Ordnungen|| vnd Edicten/ des Durchleuchtigen Hochgebornen|| Fursten ... Herrn Wilhelms Hertzo=||gen zu Gulich/ Cleue vnd Berge/ Grauen zu der Marck vnd Rauenßberg, Herrn zu Rauenstein etc.|| Auch Ordnung wes jhrer F.G. Ambtleuthe vnd|| Beuelhaber jn bedienung jhrer Ambter sich zuhalten.||
Entstehung
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II
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TEEdict im Jahr ThausendtFunffhundert viervndfünfftzig publicirtvnnd außgangen / mit etlichenkleinen verenderungen.GottesLgnaden wir Wilhelm Her-tzog zu Gulich / Cleue vnd BergSGraff zu der Marck vnd Rauenß-berg / Herr zu Rauenstein / rc.Embieten allen vnsern Ambtleu-then / Lehens vnd Schirmbsver-wandten, Vögten, Richtern,Schultheissen, Bürgemeistern, Scheffen, Rheten, Beuelchhaberen, Vnderthanen, vnnd den vnsern, vnser gnad vnd allesgüts / vnd thuen euch sementlich / vnd einem jeden insonderheit /auch allen andern / die durch vn in vnsern Fürstenthumben / Lan-den vnd Gebieten wandlen / kommen vnd handtieren / oder sunstderselbigen einichs wegs gebrauchen werden/ hiemit kundt vndzuwiſſen.Wie woll gemeine beschriebene Recht, Keyserlicher Maiestatvnsers allergnedistgen Herrn / vn des heiligen Reichs AbschiedeOrdnungen / Constitution / außgekundte Mandaten / Auch deshochgebornen Fursten Herrn Johansen Hertzogen zu Cleue / Gulich vnd Berg / rc. vnsers lieben Herrn vnd Vatters seliger ge-dechtnuß, Vnnd vnsere villfeltige, euch verkhundigte Edict,Ordnun-