Druckschrift 
Policeÿ|| sambt andern Ordnungen|| vnd Edicten/ des Durchleuchtigen Hochgebornen|| Fursten ... Herrn Wilhelms Hertzo=||gen zu Gulich/ Cleue vnd Berge/ Grauen zu der Marck vnd Rauenßberg, Herrn zu Rauenstein etc.|| Auch Ordnung wes jhrer F.G. Ambtleuthe vnd|| Beuelhaber jn bedienung jhrer Ambter sich zuhalten.||
Entstehung
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I
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Gottesgnaden wir Wilhelm Her-tzog zu Gulich / Cleue vnd Berg /Graff zu der Marck vnd Rauenß-berg, Herr zu Rauenstein, ꝛc.Thün kundt / Nachdem gute lobli-che Ordnungen / Statuten / Sat-zungen vnd Policeyen / zu erhaltungFrieden / Rechtens / Christlicher zucht vnd erbarkeit / auch fürde-runggemeines nutzens vn wolfart der Vnderthanen / furzunemēvnd aufzurichten in alweg nutzlich vnd dienlich / In erwegung /das one dieselbige guet ordentlich Regiment nit woll gepflantztvnd erhalten werden kan: Vnd aber deren etliche hiebeuor in vn-sern Fürstenthumben / Landen vnnd gebieten fur vnd nach außgangen / welchen doch gleich woll bey vielen der vnseren zu jeder-zeit, wie sich geburt, nit gelebt vnd nach kommen, Das wirderhalben auß Christlicher gnediger wolmeinung / Got dem al-mechtigen zu lob / vnd vnsern Vnderthanen / Lehen / Schutz vndSchirmbsuerwandten zum besten / solche vor außgangne Ord-nungen / Policeyen vnd Edict yetzo widerumb zusamen bringen /auch darneben allerhandt andere mehr/ zu güter Policey vnndBurgerlichem wesen nutzliche Ordnungen vnd beuelhen habenstellen vnd verfassen lassen, wie hernach allenthalben zu sehen.Edict