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Policeÿ|| sambt andern Ordnungen|| vnd Edicten/ des Durchleuchtigen Hochgebornen|| Fursten ... Herrn Wilhelms Hertzo=||gen zu Gulich/ Cleue vnd Berge/ Grauen zu der Marck vnd Rauenßberg, Herrn zu Rauenstein etc.|| Auch Ordnung wes jhrer F.G. Ambtleuthe vnd|| Beuelhaber jn bedienung jhrer Ambter sich zuhalten.||
Entstehung
Seite
LXXXVI
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lxxxvjIn was fellen die Partheien von dem Gerichtsollen mögen angenommen werden.Nsere Ambtleut vnd Beuelhaber sollen die Par-theien von dem Gericht one geburliche vrsachennit annemen / vnd wa das von jnen geschicht / siefurderlich verhören / vertragen / vnnd thün dasjnen von Ambts wegen geburt / oder widerumban das Recht weisen / vnnd mag die annemung oder verhör ge-schehen.Erstlich, da das Recht oder der mehrer theill der Gerichtspersonen / verdechtig / vnd partheisch weren / oder sich beweisten.Zum andern / da beide Partheien erleiden mochten / das diesachen gütlich vertragen / vn also in die abberüffung bewilligte.Zum dritten / da sachen furquemen / die vns vnd vnsere hoch-heit vnd gerechtigkeit betreffen / vnd daran vns mit gelegen / oderda nötig vorhin von Ambts wegen erkundigung zuthuͦn.Vnd letzlich/ da es arme/ krancken vnd vnuerstendigen/ auchWitwen vnd Weisen die jr recht selbst nit, verthedingen kunten,belangen thete. Vnd sollen vnsere Ambtleute vnd Beuelchhaberdarumb acht haben/ das die nit verfurtheilt/ Sonder so jemantvnderstunde sie zu beschweren / das der oder die dauon abzustehnvnderricht. Da aber solchs bei jnen nit zuerhalten / das alsdanobgerurten klagenden Partheien notturfftige vnnd geburlichehilff vnd beistandt / vermöge vnser außgangenen Rechts Ord-nung geschehe.Wannehe vnd wie Sequestration zu-gestatten.Je sollen khein Sequestration liederlich gestatten /Dan in streitiger Possession / vnd da jrer vill sichder erledigter erbschaft anmassen / oder da es sunstdie Rechten vergonnen / Wie auch vnsere außgangene Policey Ordnung / am siebenvndsiebenzigi-