Druckschrift 
Policeÿ|| sambt andern Ordnungen|| vnd Edicten/ des Durchleuchtigen Hochgebornen|| Fursten ... Herrn Wilhelms Hertzo=||gen zu Gulich/ Cleue vnd Berge/ Grauen zu der Marck vnd Rauenßberg, Herrn zu Rauenstein etc.|| Auch Ordnung wes jhrer F.G. Ambtleuthe vnd|| Beuelhaber jn bedienung jhrer Ambter sich zuhalten.||
Entstehung
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lxxxda sie befunden / versiechert / vnnd gehalten werden / abtracht zu-thuͤn / oder sich mit recht zuuerthedingen / ann dem orth daͤ diethat geschehen.Vnsere Ambtleuth vnnd Beuelchhaber sollen vleissige auff-sicht haben / das kheine mütwillige hendel / schlegerey / brüchten /scheltwort, oder andere vberfarung, verdunckelt, noch heimlichcomponirt oder vertragen werden, sonder wan die Partheieneinicher vberfharung halben / durch vnsere Ambtleut / Beuelch-haber / Scheffen / Botten / jre freund oder andere vertragen / dasdie brüchten gleichwoll vns furbehalten. Doch das den armen /einfeltigen / oder vnschuldigen / die brüchten abzutragen nit aufferlegt werd / auch kein Collusion oder heimlicher verstandt zwi-schen jnen sey / das die reichen so mütwillig vnd straffbar sein /verschönt / vnd die armen die brüchten auff sich nemen / vnnd vonden reichen widerumb erstattung empfangen. Gleichßfals dabeide Partheien straffbar / das dan die brüchten nit einem alleinauffgelegt / sonder ein yeder nach gestalt seiner vberfharung ge-halten werdt.Ob auch einiche Peenen von wilkur / oder sunst / vns verfie-len/ sollen durch vnsere Ambtleuth vnd Beuelchhaber dieselbigeeingefordert werden.So einiche Todtschlege, mütwilliger gewaldt, oder solichevberfarungen geschegen, dardurch die theter leib vnd leben ver-wurckt, Sollen anstundt durch vnsere Ambtleut, Beuelchha-ber / Botten sambt andern die da bey sein / oder inn der eyl zube-kommen / die theter auff frisscher that angenomen / mit dem klosckenschlag oder sunst verfolgt / vnd jnen nachgeeylt / Vnd welchevon den Vnderthanen auff ansüchen darzu nit willig oder gehossam / mit geburlicher straff furgenommen werden.Vnd soll anstundt beleidt / oder nach gewonheit / das Not-gericht gehalten / die kunden verhört / auffgeschrieben / vnnd wiesich alles befindt / vns oder jn vnsere Cantzley geschickt werden.Wo