Druckschrift 
Policeÿ|| sambt andern Ordnungen|| vnd Edicten/ des Durchleuchtigen Hochgebornen|| Fursten ... Herrn Wilhelms Hertzo=||gen zu Gulich/ Cleue vnd Berge/ Grauen zu der Marck vnd Rauenßberg, Herrn zu Rauenstein etc.|| Auch Ordnung wes jhrer F.G. Ambtleuthe vnd|| Beuelhaber jn bedienung jhrer Ambter sich zuhalten.||
Entstehung
Seite
LXIX
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lxixzu weyden oder Seeland kan gebraucht werden/ auffbüren sollensouill schatz / als dergleichen landt des orts zu schatz gibt / dieweilwir vill an dem Schatz nachlassen / von landt das der Rhein ab-gebrochen hat.Wa auch der Rhein dermassen jngebrochen ist / das man al-lein mit dem possen nit kan wehren / sonder kribben oder heubterschlahen muß, da soll man mit den Erben den es schaden magvnd andern der sachen verstendigen / sich besprechen / vnd ein außtheilung thuͤn, vnd verordnen, das die heubter oder kribben ge-macht / vnnd auch die jenige so da bouen oder benieden ligen / daman possen kan / mit ernst darzu gehalten werden / das sie vnuer-zugentlich possen / vnd den heubtern oder kribben zu statten kom-men / vnd darinnen niemandt vbersehen.Souill die mittellwerdt belangt/ damit soll es gehalten wer-den nach Rhein recht.Von vertheilung / verspleissung / vngeburlicherverbringung, vnd verwüstung der Sadell, Schatz vnnddienstgüter / vnd wie es damit zuhalten / so mehr alsein kindt vnd erb darzu vorhanden.Achdem sich alzeit von alters gebürt / vnnd zu-uilmaln von vnsern Voruattern loblicher ge-dechtnuß verkundigt / vnd vleissig aufsehens zuhaben beuolhen worden, das vnsere Sadell,OSchatz vnd dienstgütter nit vertheilt / versplis-sen oder jn vngebürliche wege verbracht werden solten / Vnd aberdemselbigen durch nachlessigkeit / nicht so flessig nachkommen / wiedie notturfft erfurdert, darauß dan allerley mißuerstandt, vn-rath vnnd verderben vnser vnderthanen erwachsen / Damit nunsolichem furkommen werde / so ist vnser ernster beuelch / meinungvnnd gebot, bey einer peen vnnd straff vonn funffvnndzwentzigGolt gulden, das kheine vnserer Sadell, Schatz oder dienst-gütter, vertheilt, verspliessen, oder vngebürlicher weiß ver-bracht oder verwuest werden, jnn einicher gestalt, heimblichnoch